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Stadt Ulm untersagt wegen Trockenheit Wasserentnahme aus Gewässern

Die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände in den Gewässern machen weitere Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Stadt Ulm als Untere Wasserbehörde untersagt deshalb bis einschließlich 31. August 2026 die Entnahme von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Stadtkreis. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist bereits veröffentlicht.

Von dem Verbot betroffen sind alle Flüsse, Bäche und sonstigen oberirdischen Gewässer. Untersagt ist jede Form der Wasserentnahme, unabhängig davon, ob das Wasser mit Pumpen, Eimern, Gießkannen oder anderen Handschöpfgeräten entnommen wird. Bereits installierte mobile Entnahmevorrichtungen müssen aus den Gewässern entfernt werden.

Grund für die Maßnahme sind die seit Monaten ausbleibenden ergiebigen Niederschläge. Die Gewässer führen derzeit außergewöhnlich wenig Wasser. Gleichzeitig sorgen die hohen Temperaturen für eine starke Erwärmung des Wassers und sinkende Sauerstoffgehalte. Dadurch geraten Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen zunehmend unter Stress. Zusätzliche Wasserentnahmen würden die Situation weiter verschärfen und könnten erhebliche ökologische Schäden bis hin zum Austrocknen einzelner Gewässerabschnitte verursachen.

Neben dem Gemeingebrauch werden auch bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für die Dauer der Allgemeinverfügung vorübergehend widerrufen. Ausgenommen bleiben Wasserentnahmen zur Abwehr akuter Gefahren für die öffentliche Sicherheit, beispielsweise zur Brandbekämpfung.

In begründeten Einzelfällen kann die untere Wasserbehörde auf Antrag eine Ausnahme zulassen, sofern dadurch keine erheblichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entstehen oder die Regelung zu einer besonderen Härte führen würde.

Die Stadt Ulm bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Ziel der Maßnahme ist es, die heimischen Gewässer und ihre Tier- und Pflanzenwelt in der aktuellen Niedrigwasserphase wirksam zu schützen.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. August 2026. Sollte sich die Niedrigwasserlage bis dahin nicht nachhaltig entspannen, wird geprüft, ob die Regelung verlängert werden muss.