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Ulmer Energieförderprogramm 2026: Antragsstopp zum 1. September

Die Stadt Ulm wird ihr Energieförderprogramm aufgrund der weitgehend ausgeschöpften Haushaltsmittel zum 1. September 2026 für neue Anträge schließen. Förderanträge können noch bis einschließlich 31. August 2026 eingereicht werden.

Das für das Jahr 2026 vorgesehene Förderbudget ist bereits zu einem großen Teil gebunden. Um die verfügbaren Haushaltsmittel einzuhalten und eine Überzeichnung des Förderbudgets zu vermeiden, hat die Stadt entschieden, den Antragsstopp frühzeitig bekannt zu geben.

Die Stadt Ulm empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, geplante Maßnahmen sorgfältig zu prüfen. Wer für die Umsetzung einer Maßnahme auf eine Förderung aus dem Ulmer Energieförderprogramm angewiesen ist, sollte ab sofort keine Aufträge mehr vergeben, wenn der Förderantrag nicht bis spätestens 31. August 2026 eingereicht werden kann. Für Maßnahmen, die erst nach diesem Zeitpunkt beantragt werden können, besteht keine Fördermöglichkeit mehr im Rahmen des Förderprogramms 2026.

Bis zum Antragsstopp können Förderanträge weiterhin nach den geltenden Förderrichtlinien 2026 eingereicht werden. Es wird keine Übergangslösung geben.

Die Stadt arbeitet derzeit an der Fortschreibung der Förderrichtlinie für das Jahr 2027. Über Inhalt, Fördermöglichkeiten und Förderhöhen einer erneuten Antragstellung wird zum Jahresende informiert.

Aktuelle Informationen zum Ulmer Energieförderprogramm sind jederzeit auf der Internetseite der Stadt Ulm abrufbar: Stadt Ulm - Ulmer Energieförderprogramm