Neue Grundsteuerbescheide: Vielzahl der Nachfragen führt zu längeren Bearbeitungszeiten
Seit diesem Jahr werden die Grundsteuern nach einem neuen Modell berechnet. Deshalb erhalten alle Grundstückseigentümer*innen im Januar einen neuen Grundsteuerbescheid, was auch bei der städtischen Steuerabteilung zu einer Vervielfachung der Anfragen geführt hat. Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens von telefonischen und schriftlichen Fragen zur Grundsteuer kann es daher aktuell bis zu vier Wochen dauern, bis eine Anfrage beantwortet ist.
Was Steuerpflichtige beachten sollten: Bei manchen Fragen zum Grundsteuerbescheid ist die Stadt nicht zuständig: Wer vermutet, dass sein Grundstück falsch bewertet worden ist, also ein Fehler bei der Messwertberechnung vorliegt, wendet sich richtigerweise gleich ans Finanzamt, das den Messbescheid für das Grundstück erstellt hat. Widersprüche, die bei der Stadt Ulm eingereicht werden und sich gegen die Bewertung des Grundstücks richten, haben keine Aussicht auf Erfolg, da die Zuständigkeit für die Bewertung des Grundstücks beim Finanzamt liegt. Die Stadt Ulm muss diese Widersprüche auf Grund der fehlenden Zuständigkeit als unbegründet zurückweisen.
Damit alle Anfragen möglichst rasch bearbeitet werden können, bittet die Stadt darum, von telefonischen oder schriftlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Es ist aber gewährleistet, dass sämtliche Anfragen bearbeitet und beantwortet werden. Auch bei der von der Stadt eingerichteten Grundsteuer-Hotline 0731/161-2288 ist derzeit mit Wartezeiten zu rechnen, sobald alle Leitungen belegt sind. Anfragen können auch per Mail geschickt werden an: steuern@ulm.de
Die Stadt bittet um Geduld und Verständnis für die Verzögerungen, die sich trotz zusätzlichem Personal nicht vermeiden lassen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Grundsteuer finden sich hier: FAQ neue Grundsteuer
Was Steuerpflichtige beachten sollten: Bei manchen Fragen zum Grundsteuerbescheid ist die Stadt nicht zuständig: Wer vermutet, dass sein Grundstück falsch bewertet worden ist, also ein Fehler bei der Messwertberechnung vorliegt, wendet sich richtigerweise gleich ans Finanzamt, das den Messbescheid für das Grundstück erstellt hat. Widersprüche, die bei der Stadt Ulm eingereicht werden und sich gegen die Bewertung des Grundstücks richten, haben keine Aussicht auf Erfolg, da die Zuständigkeit für die Bewertung des Grundstücks beim Finanzamt liegt. Die Stadt Ulm muss diese Widersprüche auf Grund der fehlenden Zuständigkeit als unbegründet zurückweisen.
Damit alle Anfragen möglichst rasch bearbeitet werden können, bittet die Stadt darum, von telefonischen oder schriftlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Es ist aber gewährleistet, dass sämtliche Anfragen bearbeitet und beantwortet werden. Auch bei der von der Stadt eingerichteten Grundsteuer-Hotline 0731/161-2288 ist derzeit mit Wartezeiten zu rechnen, sobald alle Leitungen belegt sind. Anfragen können auch per Mail geschickt werden an: steuern@ulm.de
Die Stadt bittet um Geduld und Verständnis für die Verzögerungen, die sich trotz zusätzlichem Personal nicht vermeiden lassen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Grundsteuer finden sich hier: FAQ neue Grundsteuer