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Wahlausschuss für Ortschaftsrat Grimmelfingen-Lindenhöhe gewählt

Der Ulmer Gemeinderat hat am Mittwoch die Weichen für die erste Wahl des Ortschaftsrats Grimmelfingen-Lindenhöhe gestellt. Für die Abstimmung am 5. Juli 2026 wurde der Gemeindewahlausschuss berufen. Der Ausschuss wird den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl prüfen und die Ergebnisse feststellen.

Grimmelfingen-Lindenhöhe erhält eigene Ortschaftsverfassung

Notwendig wurde die Aufstellung des Ausschusses, nachdem der Ulmer Gemeinderat im November 2025 eine neue Ortschaftsverfassung für Grimmelfingen und Lindenhöhe beschlossen hat. Die neue Ortschaft Grimmelfingen-Lindenhöhe wird zum 1. April 2026 eingeführt. Mit der Wahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger von Grimmelfingen-Lindenhöhe erstmals selbst über eine eigene politische Vertretung.

Da Grimmelfingen seinen dörflichen Charakter und ein ausgeprägtes örtliches Eigenleben bewahrt hat, erweitert eine Ortschaftsverfassung die demokratische Mitwirkung und das lokale Gemeinwesen. In Grimmelfingen und der Lindenhöhe gibt es weder ein Stadtteilforum noch ein Bürgerzentrum. Damit fehlen zentrale Beteiligungsmöglichkeiten, die im Rahmen des Dialogmodells der Stadt Ulm 1997 eingeführt wurden. Grimmelfingen wurde bereits 1926 in die Stadt Ulm eingemeindet und gehörte damit nicht, wie die übrigen Ortschaften, zu den Eingemeindungen im Rahmen der Eingemeindungsreform der 1970er-Jahre.

Bis heute übernimmt der Bürgerverein Grimmelfingen e. V. die Rolle einer Interessenvertretung. Er kann jedoch die stetig wachsenden rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen nicht mehr ehrenamtlich im bisherigen Umfang erfüllen.

Eine eigene Ortsverwaltung ist gesetzlich nicht zwingend vorgesehen. Wie bisher übernehmen die anderen Ortsverwaltungen und die Dienststellen der Kernstadt die Verwaltungsaufgaben (bei-spielsweise die Beantragung von Ausweisen und ähnlichen Verwaltungsangelegenheiten).

Bildung des Ortschaftsrats

Für die zukünftige Ortschaft Grimmelfingen-Lindenhöhe wird ein Ortschaftsrat für die restliche Amtszeit der Gemeinderäte bis Sommer 2029 gebildet. Ab der darauffolgenden Wahlperiode richtet sich seine Amtszeit nach jener der Gemeinderäte.

Auf Grundlage der Einwohnerzahlen vergleichbarer Ortschaften wird die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrats auf zwölf festgelegt.

Rechte des Ortschaftsrats

Der Ortschaftsrat hat ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht in Angelegenheiten, die die Ortschaft Grimmelfingen-Lindenhöhe betreffen. Bei wichtigen örtlichen Themen ist der Ortschaftsrat anzuhören.  Vorsitzende/r des Ortschaftsrates wird eine ehrenamtliche Ortsvorsteherin/ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher. Sie können an den Verhandlungen des Gemeinderats teilnehmen und werden zu Tagesordnungspunkten, die ihre Ortschaft betreffen, zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse eingeladen.