Grundsteuerstelle kehrt zu regulären Öffnungszeiten zurück
Die Grundsteuerstelle der Stadt Ulm kehrt zu ihren regulären Öffnungszeiten zurück. Montags bis donnerstags ist sie von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr geöffnet, freitags von 8 bis 13 Uhr. Im Jahr 2025 waren die Öffnungszeiten an zwei Wochentagen vorübergehend eingeschränkt worden, um das erhöhte Antrags- und Anfrageaufkommen zur Grundsteuer effizient bewältigen zu können.
Die Stadt Ulm weist außerdem darauf hin, dass im Jahr 2026 nicht alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer einen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten haben. Ein schriftlicher Bescheid wurde ausschließlich in den Fällen versandt, in denen sich gegenüber dem Grundsteuerbescheid aus dem Jahr 2025 eine Änderung ergeben hat.
In allen übrigen Fällen erfolgte die Grundsteuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Ulm in der bislang festgesetzten Höhe. Diese öffentliche Bekanntmachung gilt rechtlich als schriftlicher Bescheid.
Die Grundsteuer 2026 ist daher in der zuletzt festgesetzten Höhe zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu entrichten. Sofern keine Jahreszahlung beantragt wurde, ist die Grundsteuer in Vierteljahresraten fällig. Die erste Grundsteuerrate war somit am 15. Februar fällig. Sollte dieser Termin versäumt worden sein, wird im März eine Mahnung versandt.
Alle bisher erteilten SEPA-Lastschriftmandate behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die fälligen Beträge werden wie gewohnt zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen automatisch abgebucht.
Für Rückfragen steht die Grundsteuerstelle zu den regulären Öffnungszeiten vor Ort (Donaustraße 5), telefonisch unter der Hotline 0731/161-2288 oder per Mail an steuern@ulm.de zur Verfügung.