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Unterstützung für die Ukraine

Flagge der Ukraine am Ulmer Rathaus

Auskunft zu privaten und ehrenamtlichen Hilfsangeboten erteilt Sarah Waschler von der Abteilung Soziales, die die Ehrenamtskoordination bei der Stadt Ulm übernommen hat: s.waschler@ulm.de

Wenn Sie sich persönlich in Ulm engagieren möchten, wenden Sie sich gerne an
- engagiert in ulm, Tel.: 0731 7088555, Mail: info@engagiert-in-ulm.de, www.engagiert-in-ulm.de
- menschlichkeit ulm, info@menschlichkeit-ulm.de , www.menschlichkeit-ulm.de
- Flüchtlingsrat Ulm, Tel.: 0731 95036357, info@fluechtlingsrat-ulm.de, www.fluechtlingsrat-ulm.de

Die Stadt richtet darüber hinaus eine Hotline ein, an die Privatpersonen sich mit Fragen zur Unterbringung von Geflüchteten wenden können.
Telefon: 0731 / 161-8080, die Hotline ist werktags von 17-19 Uhr besetzt.

Die Stadt werde selbstverständlich einen angemessenen Beitrag leisten, wenn es um die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine gehe, hatte Oberbürgermeister Gunter Czisch gleich nach dem Beginn des Krieges zugesichert. Nun erwartet die Stadt im Laufe der Woche die Ankunft der ersten Menschen, die vor dem Krieg fliehen und hier Schutz suchen, und bereitet sich vor.

Ein großer Teil der Geflüchteten wird zunächst vermutlich bei Verwandten und Freunden unterkommen. Für sie gilt: Ukrainische Staatsangehörige können für 90 Tage visumsfrei nach Deutschland einreisen. Das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg hat bereits am Donnerstag letzter Woche die unteren Ausländerbehörden, also auch die Stadt Ulm, angewiesen, von der Möglichkeit, diesen Zeitraum um weitere 90 Tage zu verlängern, Gebrauch zu machen. Neben der Klärung des Aufenthaltsstatus geht es für viele Geflüchtete aber auch ums Finanzielle: Geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben bei ihrer Ankunft in Deutschland derzeit keinen Anspruch auf Geldleistungen. Dort, wo zusätzlich Unterstützung erforderlich ist, wird die Stadt für die Dauer von maximal zwei Wochen eine Art Übergangsgeld an diejenigen zahlen, die in Ulmer Gastfamilien untergebracht sind. Bedürftige können sich an die Erstanlaufstelle der Abteilung Soziales wenden.

Wer keine Unterkunft bei Verwandten findet, für den stellt die Stadt ein Quartier in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung. Allerdings sind dort derzeit nur knapp 100 Plätze verfügbar und diese sind reserviert für Geflüchtete, die über das Land an die Kommunen zugewiesen werden. Die Stadt bemüht sich daher um zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten. Ultima ratio, falls es zu einem Massenandrang kommt, wäre ein Quartier in der Ulm-Messe, ähnlich wie es das bereits 2015/16 gegeben hat.

Weil die Impfquote in der Ukraine nur bei knapp 35 Prozent liegt, will die Stadt auch allen Geflüchteten ein Impfangebot machen. Dieses gilt auch für Geflüchtete, die nicht in Ulm selbst untergebracht sind. Ein Ausweisdokument reicht aus.

Ob die Geflüchteten Anspruch auf Asyl haben oder für alle ein subsidiärer Schutz gilt, ist derzeit - genau wie andere aufenthalts- und leistungsrechtliche Fragen - noch nicht abschließend geklärt. Wie OB Czisch aber betonte, erhoffe man sich von Bund und Land eine möglichst pragmatische wenig bürokratische Regelung, denn "wir setzen gemeinsam alles daran, den Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen, so gut und so rasch wie möglich zu helfen."