Parkausweise jetzt verlängern und sparen
Bewohnerparkausweise, deren Gültigkeit zum Jahresende 2025 ausläuft, können bereits jetzt verlängert werden. Generell ist eine Verlängerung des Parkausweises vier Wochen vor Ablauf möglich. Ab 1. Februar 2026 wird sich die Gebühr auf 300 Euro pro Jahr erhöhen. Alle Anträge, die davor eingehen, werden noch mit der bisherigen Gebühr von 200 Euro berechnet.
Halbjahresgenehmigungen werden nicht angeboten, eine Rückgabe bereits gültiger Bewohnerparkausweise gegen anteilige Erstattung ist ebenfalls nicht möglich.
Einen Bewohnerparkausweis können Sie entweder online über service-bw beantragen oder persönlich bei der Servicestelle Parkausweise. Anträge per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Antragstellung vor Ort:
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig! Besuchen Sie uns während unserer Öffnungszeiten und denken Sie daran, die erforderlichen Unterlagen für Ihr Anliegen bereit zu haben.
Die Zahlung und die Ausstellung des Parkausweises kann direkt vor Ort durchgeführt werden.
Weitere Informationen zu Kosten, Fristen, Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen finden Sie hier: Bewohnerparkausweis beantragen
Antragstellung online:
Die online Antragstellung erfolgt über service-bw. Sie benötigen ein kostenloses Nutzerkonto und eine Möglichkeit, den Antrag online zu bezahlen. Akzeptiert werden Zahlungen mit giropay, Kreditkarte und PayPal. Der Parkausweis wird anschließend per Post an Sie verschickt. Bitte beachten Sie, dass die Auslieferung aktuell bis zu 5 Werktage dauern kann.
Den Link zur Onlineantragsstellung und weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier: Bewohnerparkausweis beantragen
Benötigen Sie einen Handwerkerparkausweis oder einen Schwerbehindertenparkausweis? Entsprechende Informationen dazu finden Sie auf folgenden Seiten:
Zum 1. Februar 2026 tritt zudem das neue Parkraummanagement in den an die Innenstadt angrenzenden Bereichen in Kraft. Dort gilt künftig das sogenannte Mischparken. Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Parkzonen können mit einem Bewohnerparkausweis weiterhin rund um die Uhr parken, während andere Verkehrsteilnehmende werktags zwischen 9 und 20 Uhr einen Parkschein oder eine Parkscheibe für die Höchstparkdauer von vier Stunden benötigen.
Im Zuge der Umstellung ändern sich auch die bisherigen nummerischen Parkzonenbezeichnungen. Künftig werden die Zonen mit Buchstaben gekennzeichnet. So wird beispielsweise aus dem bisherigen Bewohnerparkbereich 300 der neue Bereich F. Wichtig ist: Bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit. Eine Anpassung auf die neuen Zonenbezeichnungen ist nicht erforderlich, diese erfolgt automatisch bei der nächsten Verlängerung.
Bewohnerinnen und Bewohner, die bisher keinen Bewohnerparkausweis hatten, aber in einem Gebiet wohnen, in dem das Bewohnerparken neu ab dem 1. Februar 2026 eingeführt wird, können bereits jetzt einen Bewohnerparkausweis für die neuen Parkzonen beantragen. Die Ausweise sind ab dem 1. Februar 2026 jeweils ein Jahr gültig.