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Grundsteuer: Hebesätze bleiben in 2026 unverändert

Häuser reihen sich auf beiden Seiten einer Straße dicht aneinander.

Die Grundsteuer in Ulm bleibt 2026 auf dem Niveau des Vorjahres. Deshalb erhalten nicht alle von der Stadt einen Steuerbescheid, sondern nur diejenigen, bei denen sich eine Änderung gegenüber 2025 ergeben hat. Bei allen übrigen erfolgt die Steuerfestsetzung in der zuletzt veranlagten Höhe.

Es erhalten nur die Grundstückseigentümer*innen, deren Bemessungsgrundlagen sich gegenüber dem letzten Grundsteuerbescheid geändert haben, einen neuen schriftlichen Steuerbescheid. Diese Grundsteuerbescheide werden um den 9. Januar 2026 auf die Post gegeben. Die Hebesätze für 2026 bleiben unverändert.

Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadt Ulm, Zentrale Steuerung und Dienste, Sachgebiet Steuererhebung, Donaustraße 5, 89073 Ulm, eingelegt werden; der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Einwendungen gegen Feststellungen im Grundsteuermessbescheid sind beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen.

Für alle, bei denen keine Änderung eintritt, ist die Festsetzung durch diese Bekanntmachung erfolgt: Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 (0,12 MB, pdf)

Die Steuer wird in Vierteljahresraten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Bei jährlicher Zahlweise ist der 1. Juli der Fälligkeitstermin. Die Zahlung erfolgt auf das im vergangenen Bescheid angegebene Konto der Stadtkasse unter Angabe des Buchungszeichens, bei erteilter SEPA-Basislastschrift werden die Beträge termingerecht abgebucht.

Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Jahresbetrag zum 1. Juli gezahlt werden. Dieser Antrag ist bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr zu stellen. Künftige Änderungen der Steuerhöhe werden durch einen Grundsteuer-Änderungsbescheid mitgeteilt. Die Festsetzung erfolgt nach dem geltenden Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg.

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur Grundsteuer und Grundsteuerreform.