Ab 2025: Tempobeschränkung 100 auf der B10
Ab dem neuen Jahr gelten auf der B10 nördlich von Ulm im Abschnitt zwischen Lehr und der Wallstraßenbrücke neue Tempobeschränkungen. Es darf schneller gefahren werden. Der Grund klingt verblüffend: Die Ulmer Luft ist besser geworden.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Mai 2024 den Luftreinhalteplan für Ulm fortgeschrieben. Weil sich die Luftqualität in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, wurde bereits im Sommer 2024 die Grüne Umweltzone in Ulm aufgehoben.
Nun verändert sich auch die aus Gründen der Luftreinhaltung angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung der B 10 nördlich von Ulm. Seit 2013 galt, von der A 8-Anschlussstelle Ulm-West kommend, ein Tempolimit von 100 km/h, ab Lehr war die Höchstgeschwindigkeit bis zur Wallstraßenbrücke auf 70 km/h gedrosselt.
Ein intensiver Prüfungs- und Abstimmungsprozess der Stadtverwaltung Ulm mit dem Regierungspräsidium Tübingen in den letzten Monaten hat ergeben, dass gemäß der einschlägigen Vorgaben der Straßenverkehr-Ordnung derzeit keine Grundlage mehr besteht, die Beschränkung auf 70 km/h beizubehalten.
Hingegen kann von Norden kommend, die Höchstgeschwindigkeit weiterhin auf 100 km/h begrenzt werden - auch über Lehr und die Anschlussstelle Universitätsklinikum/Berliner Ring hinaus. Auf Höhe des Parkplatzes vor dem Lehrer-Tal-Tunnel wird die Geschwindigkeit dann auf 80 km/h begrenzt und gilt bis zur Ortstafel Ulm an der Wallstraßenbrücke.
In Fahrtrichtung Norden/A 8 werden die Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend angepasst. Die Autobahnmeisterei wird die Beschilderungab 1. Januar austauschen.