Navigation und Service

Springe direkt zu:

Informationen für britische Staatsangehörige

Mast, an dem die britische und die EU-Flagge in verschiedene Richtungen zeigen

© Pixabay

Großbritannien hat mit der Aktivierung von Artikel 50 den Brexit offiziell eingeleitet

„It is not quite easy“ möchte man angesichts des Brexits sagen – auch, was die ausländerrechtlichen Folgen für dauerhaft hier lebende Britinnen und Briten angeht. Durch die Digitalisierung des Ein-/Ausreisesystems könnten sie ohne einen Inlandsnachweis – wenn sie den Schengen-Raum verlassen oder wieder einreisen – nun fälschlich im System als „Overstayer“ gekennzeichnet werden, also als Personen ohne Aufenthaltsrecht.

Wer betroffen sein könnte und wie sich Probleme im Zusammenhang mit Reisen im Vorfeld vermeiden lassen, darüber informiert das Bundesministerium des Innern. Auf dessen Internetseite findet man auch FAQ zum Aufenthaltsrecht nach dem Brexit: www.bmi.bund.de

In Ulm ist die Ausländerbehörde in der Olgastraße 66 zuständig für die Ausstellung des erforderlichen „Aufenthaltsdokuments-GB“.