Zweckentfremdungsverbotssatzung tritt zum 1. Mai 2026 in Kraft
Die Stadt Ulm führt zum Freitag, 1. Mai 2026, eine Zweckentfremdungsverbotssatzung ein. Ziel ist es, den vorhandenen Wohnraum zu schützen und dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.
Künftig ist es grundsätzlich genehmigungspflichtig, Wohnraum für andere Zwecke als zum Wohnen zu nutzen. Dazu zählen insbesondere die überwiegende gewerbliche Nutzung, längerfristiger Leerstand, bauliche Veränderungen, die Wohnraum unbewohnbar machen, sowie die Vermietung als Ferienunterkunft über einen längeren Zeitraum hinweg.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine entsprechende Nutzung planen, müssen vorab eine Genehmigung beantragen.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind auf der Homepage der Stadt Ulm unter der Rubrik Rund ums Wohnen verfügbar.