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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Ulmer City Entdeckertour

Das Gewinnspiel wird von der Stadt Ulm/Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - Baustellenkommunikation veranstaltet. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Gewinnspiel beginnt am 29.06.2026; Teilnahmeschluss ist der 03.07.2026 um 09:00 Uhr. Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Mitarbeitende der Stadt Ulm/Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - Baustellenkommunikation sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel wird auf den Social-Media-Plattformen Instagram und Facebook veröffentlicht. Alle gültigen Teilnahmen auf beiden Plattformen werden gemeinsam berücksichtigt. Die Auslosung erfolgt plattformübergreifend; es wird eine Gewinnerin oder ein Gewinner aus allen gültigen Teilnahmen gezogen. Nimmt eine Person auf beiden Plattformen teil, wird sie dennoch nur einmal bei der Auslosung berücksichtigt.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist durch das Folgen des Profils @ulmbautum, das Liken des Gewinnspielbeitrags sowie das Markieren der Begleitperson in den Kommentaren möglich. Die Teilnahme über automatisierte Verfahren (z. B. über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-Anbieter) ist unzulässig. Wir behalten uns in diesen Fällen und bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulation den Ausschluss der betreffenden Teilnehmenden vor.
Mehrere Kommentare derselben Person werden als eine einzige Teilnahme gewertet. Adressdaten werden ausschließlich von der Gewinnerin oder dem Gewinner erhoben und nur zur Übermittlung des Gewinns verwendet. Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts- und Widerrufsrechte zu.

Gewinnbeschreibung
2 Plätze für die Entdecker-Tour am 11. Juli 2026 mit dem Entdecker-Bus von Günzburg nach Ulm

Die Tour startet und endet in Günzburg.

Die Gewinnerin oder der Gewinner wird nach Teilnahmeschluss per Zufallsprinzip ausgelost und über eine private Nachricht auf der jeweiligen Plattform benachrichtigt. Meldet sich die Gewinnerin oder der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung, behält sich die Stadt Ulm/Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - Baustellenkommunikation vor, eine neue Gewinnerin oder einen neuen Gewinner auszulosen.

Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nach dessen Abschluss gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Die Stadt Ulm/Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - Baustellenkommunikation ist berechtigt, die persönlichen Daten an Dritte zu übermitteln, um die Bereitstellung des Gewinns zu ermöglichen. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich, der nicht alternativ in bar ausgezahlt werden kann. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Stadt Ulm/Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - Baustellenkommunikation wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und Sachmängel haftet Stadt Ulm/Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - Baustellenkommunikation nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Stadt Ulm/Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - Baustellenkommunikation behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Stadt Ulm/Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - Baustellenkommunikation insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann Stadt Ulm/Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - Baustellenkommunikation von dieser Person Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.

Anwendbares Recht; Salvatorische Klausel; Ausschluss des Rechtswegs; Änderungsrecht
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Stadt Ulm/Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - Baustellenkommunikation unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Lückenhafte oder unwirksame Bestimmungen sind so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Keine Beteiligung von Meta an dem Gewinnspiel
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von Meta unterstützt, begleitet oder kontrolliert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Meta, sondern Stadt Ulm/Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - Baustellenkommunikation. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind somit nicht an Meta zu richten, sondern an Stadt Ulm/Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - Baustellenkommunikation. Es entstehen durch die Teilnahme keinerlei Ansprüche gegenüber Meta.

Impressum des Gewinnspielveranstalters
Das Impressum des Gewinnspielveranstalters ist hier abrufbar Impressum