Ulmer Innenstadt wird zur Waffen- und Messerverbotszone
Oberbürgermeister Martin Ansbacher hatte es in seiner Schwörrede angekündigt, zum 15. Oktober wird nun das Waffen- und Messerverbot in der Ulmer Innenstadt in Kraft treten: Das Mitführen von Messern mit einer Klingenklänge von vier Zentimetern oder länger, von Schusswaffen aller Art, also auch Schreckschuss- und "Anscheinswaffen", sowie von Pfefferspray und Elektroschockern ist dann grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 10.000 Geldstrafe geahndet. Weiter