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Foto des Monats - Teilnahmebedingungen

Im Fokus einer Fotokamera ist der Metzgerturm, ein beliebtes Ulmer Fotomotiv, zu sehen.

Die Mitmach-Aktionen „Foto des Monats“ ist eine Aktion der Stadt Ulm, Marktplatz 1, 89073 Ulm. Die Teilnahme daran richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus. Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Mit dem Versenden eines Fotos unter dem Betreff „Foto des Monats“ an socialmedia@ulm.de erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Es werden Fotos berücksichtigt, die in den jeweiligen, folgend genannten Zeiträumen, eingehen. Jede/r Teilnehmer/in darf nur mit einem Foto teilnehmen. Die vom Social-Media-Team der Stadt Ulm ausgewählten Fotos werden auf einer Galerie auf Facebook und Instagram veröffentlicht. Für die Entscheidung, welches Bild das „Foto des Monats“ wird, zählen alle positiven Reaktionen (siehe Ziffer 8), die bis zum genannten Zeitpunkt auf Facebook abgegeben werden. Das „Foto des Monats“ wird für eine Woche als Titelbild auf der Facebook-Seite „Stadt Ulm“ gezeigt werden.

Im Jahr 2024 werden die monatlichen Ausschreibungen in folgenden Zeiträumen stattfinden:

Januar-Ausschreibung:
11.01. - 25.01.2024: Einreichung Foto des Monats Januar 2024
25.01. - 01.02.2024: Auswertung Foto des Monats Januar 2024

Februar-Ausschreibung:
08.02. - 22.02.2024: Einreichung Foto des Monats Februar 2024
22.02. - 29.02.2024: Auswertung Foto des Monats Februar 2024

März-Ausschreibung
07.03. - 21.03.2024: Einreichung Foto des Monats März 2024
21.03. - 28.03.2024: Auswertung Foto des Monats März 2024

April-Ausschreibung
11.04. - 25.04.2024: Einreichung Foto des Monats April 2024
25.04. - 02.05.2024: Auswertung Foto des Monats April 2024

Mai-Ausschreibung
08.05. - 22.05.2024: Einreichung Foto des Monats Mai 2024
22.05. - 29.05.2024: Auswertung Foto des Monats Mai 2024

Juni-Ausschreibung
06.06. - 20.06.2024: Einreichung Foto des Monats Juni 2024
20.06. - 27.06.2024: Auswertung Foto des Monats Juni 2024

Juli-Ausschreibung
11.07. - 25.07.2024: Einreichung Foto des Monats Juli 2024
25.07. - 01.08.2024: Auswertung Foto des Monats Juli 2024

August-Ausschreibung
08.08. - 22.08.2024: Einreichung Foto des Monats August 2024
22.08. - 29.08.2024: Auswertung Foto des Monats August 2024

September-Ausschreibung
05.09. - 18.09.2024: Einreichung Foto des Monats September 2024
18.09. - 25.09.2024: Auswertung Foto des Monats September 2024

Oktober-Ausschreibung
10.10. - 24.10.2024: Einreichung Foto des Monats Oktober 2024
24.10. - 31.10.2024: Auswertung Foto des Monats Oktober 2024

November-Ausschreibung
07.11. - 21.11.2024: Einreichung des Foto des Monats November 2024
21.11. - 28.11.2024: Auswertung Foto des Monats November 2024

Dezember-Ausschreibung
02.12. - 16.12.2024: Einreichung des Foto des Monats Dezember 2024
16.12. - 23.12.2024: Auswertung Foto des Monats Dezember 2024

Zur Teilnahme ist ein Foto im Anhang einer Mail mit dem Betreff „Foto des Monats“ an das Social-Media-Team der Stadt Ulm zu schicken: socialmedia@ulm.de. Fotos, die über andere Wege an die Jury gesandt werden, können leider nicht berücksichtigt werden. Der Inhalt und Aufnahmeort des Fotos sollte in der Mail kurz angegeben werden (z.B. „Blick auf's Ulmer Münster vom Kuhberg aus“ oder „Garten im Fischerviertel“).

Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahren. Personen unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme die Einwilligung ihres/ihrer Erziehungsberechtigten.

Die Qualität des Fotos muss in für den Druck ausreichender Qualität vorliegen und sollte im Postkarten-Format sein, Mindestmaße 10,5 cm x 14,8 cm, 300 dpi. Zudem sollte das Foto, wenn möglich, im Querformat vorliegen. Hochformate werden auch akzeptiert, gewinnt ein solches Foto jedoch den Wettbewerb, behalten wir uns vor, dieses nicht als Titelbild der Facebook-Seite der Stadt Ulm einzustellen. Das Foto kann als JPG (Komprimierung: höchste Qualität), TIF oder PSD vorliegen.

Das Foto sollte einen Ort in Ulm, Neu-Ulm oder des Alb-Donau-Kreises zeigen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Fotos, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen (siehe Ziffer 5).

Mit dem Versand der E-Mail erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie Inhaber/in sämtlicher Nutzungsrechte an dem von ihm/ihr versandten Fotomaterial ist. Er/Sie versichert, dass er/sie das Foto entweder selbst gemacht hat oder vom Rechteinhaber zur Erteilung von Nutzungsbefugnissen ermächtigt wurde. Als Quellennachweis ist der Name des Fotografen anzugeben. Anonym eingesendetes Material wird grundsätzlich nicht verwendet oder veröffentlicht. Jede Veröffentlichung wird mit ihrem Namen versehen (siehe Ziffer 7).

Fotos, die gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere Strafvorschriften, die die persönliche Ehre und/oder die sexuelle Selbstbestimmung schützen) oder die guten Sitten verstoßen, werden nicht zugelassen. Bei strafrechtlich relevantem Inhalt, insbesondere bei pornographischen Fotos oder Fotos mit rassistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt, werden diese umgehend den zuständigen Ermittlungsbehörden übergeben. Die Aufnahme darf nicht unter rechtswidrigen Umständen, etwa Hausfriedensbruch, entstanden sein. Desweitern ist dem Teilnehmer bekannt, dass erkennbar abgebildete Personen nach Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) ein „Recht am eigenen Bild“ besitzen. Personen, die evtl. auf dem Bild zu sehen sind, müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Die Einwilligung ist auf Verlangen der Stadt Ulm schriftlich nachzuweisen. Dem/Der Teilnehmer/in ist weiter bekannt, dass an Produktaufnahmen Urheber-, Marken- oder Geschmacksmusterrechte bestehen können, die durch die Fotografie nicht verletzt werden dürfen. Die Stadt Ulm übernimmt keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Bildhinhalte.

Der/Die Teilnehmer/in überträgt der Stadt Ulm an dem eingesandten Bildmaterial ein honorarfreies und nichtausschließliches Recht zur Speicherung, Nutzung und Verbreitung in veränderter (Format) oder unveränderter Form auf deren Internetangeboten und Medien entsprechend Ziffer 6 der Teilnahmebedingungen unter Angabe des/der Urhebers/Urheberin. Der/Die Absender/in versichert, dass keine Rechte Dritter dieser Nutzung entgegenstehen und stellt die Stadt Ulm von allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang gegen sie erhoben werden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist er/sie verpflichtet, die Stadt Ulm bei der Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche zu unterstützen.

Das eingesendete Material kann jederzeit durch die Stadt Ulm bearbeitet (Format), archiviert, gelöscht sowie von ihren Internetangeboten und Medien wieder entfernt werden. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Archivierung seines Fotos besteht nicht.

Der/Die Teilnehmer/in gestattet der Stadt Ulm die zeitlich unbegrenzte Nutzung seines/ ihres Fotos auf den Internetangeboten der Stadt Ulm und für eine Postkartenserie (siehe Punkt 6). Sollte die Stadt Ulm ein Foto für darüberhinaus gehende Zwecke verwenden wollen, wird sie in Kontakt mit dem/der Urheber/in treten und diese Verwendung besprechen und ggfs. vertraglich vereinbaren.

Das Social-Media-Team, angesiedelt bei der „Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation“ der Stadt Ulm, entscheidet, ob das Foto in einer Galerie auf ihrer Facebookseite (www.facebook.com/stadtulm) veröffentlicht wird. Generell ist der Redaktion an der Veröffentlichung von Bildern vieler Teilnehmer/innen gelegen. Die Redaktion behält sich jedoch vor, die Veröffentlichung von Fotos abzulehnen, insbesondere bei Fotos, bei denen die Einhaltung von Urheber- oder Personenrechten nicht gegeben ist oder zweifelhalft erscheint (siehe Ziffer 5), und Fotos mit zu niedriger Auflösung (siehe Ziffer 4). Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Darüber hinaus werden die besten Bilder des Wettbewerbs am Ende des Jahres als Postkarten (Endformat: DIN A6) veröffentlicht. Die Öffentlichkeitsarbeit behält sich vor maximal drei Bilder einer Fotografin bzw. eines Fotografen abzubilden. Aufgrund des Formats darf die Öffentlichkeitsarbeit einen Beschnitt der Bilder vornehmen.

Dasjenige Bild, das zum „Foto des Monats“ gewählt wird (siehe Ziffer 8), darf von der Stadt Ulm auf ihrer Website (www.ulm.de/ulm) und auf ihren Social-Media-Kanälen Facebook (www.facebook.com/stadtulm), Twitter (www.twitter.com/ulm_donau), Instagram (www.instagram.com/stadtulm), YouTube (www.youtube.com/user/UlmFilme) veröffentlicht werden, darüberhinaus darf es auf den Fernsehbildschirmen in den Fahrzeugen des Donau-Iller-Nahverkehrs (ding), die von der Redlof Medien GmbH & Co. KG betrieben werden, und auf den Monitoren im Bürgerdienstzentrum in der Olgastraße 66, veröffentlicht werden. Dafür bedarf es keiner weiteren Zustimmung des Absenders des Bildes. Mit der Einsendung des Bildes wird diese vorausgesetzt (siehe Punkt 5). Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung als „Foto des Monats“ besteht nicht.

Es ist grundsätzlich vorgesehen, dass die Fotos zusammen mit dem Namen des jeweiligen Absenders bzw. der jeweiligen Absenderin veröffentlicht werden. Ein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung des Namens besteht aber nicht. Falls der Absender/ die Absenderin eine abgeänderte Form seines bzw. ihres Namens wünscht (z.B. „M. Mustermann“ oder „Max“ statt „Max Mustermann“), so muss er/sie dies beim Versand des Bildes in der Mail angeben. Der Absender/die Absenderin darf jedoch keinen Namen einer anderen Person als seinen/ihren eigenen ausgeben.

Das Foto der Galerie auf Facebook, das die meisten positiven Reaktionen über die Buttons „Gefällt mir“, „Love“, „Haha“ und „Wow“ erhält, ist das „Foto des Monats“. Sollten mehrere Bilder gleich viele positive Reaktionen erhalten, entscheidet die Redaktion, welches dieser Bilder das „Foto des Monats“ ist oder ob mehrere davon gleichzeitig „Foto des Monats“ sind. Berücksichtigt werden die Reaktionen, die vom Veröffentlichungszeitpunkt der Galerie auf Facebook bis zur Abstimmungsfrist abgegeben wurden. Die Abstimmungsfrist orientiert sich am Monatsende des jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkts und wird mit Veröffentlichung der Bilder-Galerie auf Facebook bei der Bildergalerie angegeben.

Es ist untersagt, sich selbst oder einem anderen Teilnehmer/einer anderen Teilnehmerin durch unlautere Art und Weise Vorteile bei der Abstimmung zu verschaffen, etwa durch den Kauf von „Gefällt mir“-Klicks. Sollte eine solche Manipulation stattfinden oder die Redaktion der Stadt Ulm einen Verdacht drauf hegen, so behält sich die Redaktion vor, die Aktion anzupassen, zu ändern oder zu beenden.

Die Stadt Ulm gibt keine persönlichen Daten an Dritte weiter. Etwas anderes gilt nur, wenn Daten und Inhalte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weitergegeben werden müssen (zum Beispiel an Ermittlungsbehörden).

Der Teilnehmer willigt ein, dass seine übersendeten Daten (Name, Mailadresse) von der Stadt Ulm, Marktplatz 1, 89073 Ulm, zur Durchführung der Foto-des-Monats-Aktion erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Teilnehmer kann der Verwendung seiner Daten jederzeit schriftlich oder per Mail gegenüber der Stadt unter socialmedia@ulm.de widersprechen. Dies hat zur Folge, dass die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet und genutzt werden.

Mit der Einsendung des Bildes willigt der/die Absender/in ein, dass der von ihm/ihr in der Mail genannte Name in Zusammenhang mit seinem Foto veröffentlicht werden darf. Dies bezieht sich auf alle Veröffentlichungskanäle (siehe Ziffer 6). Falls der Absender/ die Absenderin eine abgeänderte Form seines bzw. ihres Namens wünscht, so muss er/ sie dies beim Versand des Bildes in der Mail angeben (siehe Ziffer 7).

Die Stadt Ulm behält sich das Recht vor, eine/n Teilnehmer/in jederzeit von der Teilnahme am Fotowettbewerb auszuschließen, soweit diese/r gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen hat oder Manipulationsversuche im Zusammenhang mit dem Fotowettbewerb selbst oder durch Dritte versucht oder übernommen hat.

Die Stadt Ulm behält sich vor, die Aktion anzupassen, zu ändern oder zu beenden, falls dies notwendig sein sollte.

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.