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Starkregen

Gewitterwolken

© ganesh partheeban/ unsplash

Die Starkregen-Hauptsaison steht vor der Tür - bitte informieren Sie sich über das Gefahrenpotential und geeignete Maßnahmen.

Unter Starkregenabfluss wird das insbesondere bei kurzen sommerlichen Starkregen abfließende Wasser verstanden. Aufgrund der hohen Niederschlagsintensitäten nutzt das Wasser dabei Wege, Straßen und Geländeeinschnitte als oberirdische Abflusswege und lässt sog. Sturzfluten entstehen. Eine Gefährdung kann vor allem durch in Gebäude eindringendes Wasser und dadurch verursachte direkte oder indirekte Beeinträchtigung der Personen, der Bausubstanz oder der Einrichtungsgegenstände entstehen. Neben der durch Bodeneigenschaften, Relief und Nutzung beeinflussten Abflussmenge ist vor allem die natürliche oder durch Bauwerke (Verkehrswege, Mauern etc.) bewirkte Konzentration des Oberflächenabflusses sowie evtl. Rückstauphänomene für die Schadenswirkung verantwortlich. Im Rahmen des Klimawandels wird erwartet, dass die Extremsituationen und somit auch die Starkregenereignisse zunehmen.

Kurz und kompakt können Sie sich mit unserem Flyer informieren. Diesen finden Sie rechts unter Downloads.

Die Starkregengefahrenkarten zu den berechneten Fließgeschwindigkeiten und Überflutungstiefen bei einem außergewöhnlichen Starkregenereignis finden Sie rechts unter Starkregenkarten als PDF-Downloads.

Im Gegensatz zu den Starkregengefahrenkarten zeigen Hochwassergefahrenkarten die Ausuferung von oberirdischen Gewässern für bestimmte Jährlichkeiten, wie z.B. HQ10, HQ50, HQ100 auf. Hochwasser ist im Zusammenhang mit Starkregen zu betrachten. Weitere Informationen und den Link zu den Hochwassergefahrenkarten finden Sie hier.: Hochwasser.

Aufgrund der geringen Vorwarnzeiten und Ausdehnung von Starkregenereignissen sowie das geringe Risikobewusstsein der Kommunen und Bevölkerung ist die Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen erschwert. Viele lokale Starkregenereignisse in den letzten Jahren (z. B. Killertal 2008, Glemsgebiet 2010, Bretten und Bonndorf 2015, Biberach oder Braunsbach 2016) haben bewusst gemacht, dass es auch abseits von fließenden Gewässern zu Überflutungen mit enormen Schäden kommen kann. Daher wird in Baden-Württemberg laut den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) „die Erstellung von kommunalen Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept sowie die daraus eventuell resultierenden baulichen Maßnahmen zur Ableitung oder Rückhaltung von Oberflächenabfluss aus den Außengebieten“ (LUBW 2016, S. 8) gefördert, sofern sich das Verfahren an den Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg hält.

Der Leitfaden gibt ein standardisiertes und landesweit einheitliches Vorgehen zur Durchführung von Gefährdungs- und Risikoanalysen bezüglich starkregenbedingter Überflutungen vor. Das Starkregenrisikomanagement sieht dabei folgende Schritte vor:

Phase 1: Überflutungsanalyse

Phase 2: Risikoanalyse

Phase 3: Handlungskonzept

 

Der Gemeinderat der Stadt Ulm hat im Mai 2017 die Verwaltung mit der Erstellung einer Starkregenkonzeption gem. des Leitfadens des Landes beauftragt (Link zur Gemeinderatsdrucksache). Im Herbst 2020 erfolgte der Abschlussbericht im Gemeinderat und der Auftrag zur Umsetzung des Handlungskonzeptes (Link zur Gemeinderatsdrucksache).

Das Risiko, also die Häufigkeit eines Starkregenereignisses, ist nicht vorhersehbar oder berechenbar. Es kann im Gegensatz zur Hochwasserereignissen (aus Flüssen austretendes Wasser) statistisch nicht erfasst werden. Es kann somit erst in 100 Jahren oder auch in diesem Jahr auftreten. Als Beispiel kann der Ulmer Ortsteil Einsingen dienen: Es wurde innerhalb von 3 Jahren zweimal von einem nicht vorhersehbaren Starkregenereignis getroffen, welches ein 100-jähriges Hochwasser im Ort zur Folge hatte, da der Bach über seine Ufer trat.

Machen Sie sich mit den Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten vertraut.

Die Stadt Ulm hat für die Bürgerschaft eine Starkregengefahrenkonzeption erstellt. Aus den daraus hervorgegangenen Starkregengefahrenkarten kann jeder Bürger prüfen, inwieweit das Haus beziehungsweise die Wohnung betroffen ist. Starkregengefahrenkarten zeigen den Weg des Wassers vom Ort des Niederschlags bis hin zum nächst größeren Gewässer auf. Dabei geben sie Aufschluss über Fließrichtung, Höhe und Geschwindigkeit des Wassers. Die Karten und eine Anleitung, wie diese zu lesen sind, finden Sie rechts unter "Starkregenkarten". 

Im Zuge des Klimawandels ist eine Zunahme von Starkregenereignissen wahrscheinlich, weshalb die Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung von Personen und Gebäuden im Rahmen der bürgerlichen Selbstvorsorge lieber früher als später, also zeitnah erfolgen sollte.

Gemäß den Vorgaben des Leitfadens „Kommunales Starregenrisikomanagement in Baden Württemberg“ wurden drei Szenarien mittels der Modellrechnungen erstellt:

Das "Seltene Ereignis" ist ein Niederschlagsereignis welch ungefähr alle 30 Jahre auftritt. Bei gutem Zustand der Kanalisation sind die Folgen im geschlossenen Siedlungsbereich noch lokal begrenzt. Außerorts bzw. an Einlaufpunkten können aber bereits erhebliche Schäden auftreten.

Das "außergewöhnliche Ereignis" ist ein Niederschlagsereignis welch ungefähr alle 100 Jahre auftritt. Solche Niederschläge etwa kamen bei den starken Unwetterereignissen 2016 in den betroffenen Gebieten vor.

Das "extreme Ereignis" ist ein Niederschlag, der zu einem extremen Oberflächenabflussereignis führt. Bei diesem Szenario treten großflächige Überflutungen auf. Hier geht es lediglich um Schadensbegrenzung.

Grundlage im Starkregen- und Hochwassermanagements ist bei den Handlungsempfehlungen und Schutzmaßnahmen gemäß der Festlegung des Landes Baden-Württemberg im Wesentlichen das außergewöhnliche Ereignis.

© Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Ein heftiges Gewitter mit Starkregen reicht aus und Straßen werden zu Wasserstraßen, Keller werden zu Wasserbecken. Das Wasser dringt von scheinbar überall ins Haus ein, auch in Hanglagen. Dieses Video des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zeigt eindrücklich, welche Auswirkungen die zukünftig zunehmenden Wetterereignisse haben und was Sie tun können, um ihr Haus vor dieser extremen Lage abzusichern. 

Starkregen und Hochwasser verpflichten

Der Schutz vor Überflutungen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Neben den Maßnahmen, die Kommunen zum Hochwasserschutz treffen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Seit 2009 regelt das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG), dass jede potenziell betroffene Person „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“ Nur so können gemeinsam Schäden minimiert beziehungsweise im besten Fall vermieden werden.

 

Da die Stadt Ulm eine Beratung über die richtigen Schutzmaßnahmen nicht leisten kann, werden hier nur allgemeine Vorschläge angeboten. Für eine Beratung vor Ort können Architekten, Ingenieurbüros, Bauingenieure oder Bauunternehmen angefragt werden. 

 

Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm bieten eine geförderte Untersuchung der Gebäudeentwässerung durch einen Gutachter an. Die Eigenbeteiligung beträgt 100,- Euro. Gewerblich genutzte Gebäude oder Mehrfamilienhäuser werden nicht berücksichtigt. Den Förderantrag finden Sie im Downloadbereich der Homepage der EBU unter -> Service -> Downloads -> Abwasser -> Förderprogramm Grundstücksentwässerung.

 

Erstes Ziel beim Objektschutz ist es, das Wasser möglichst von den Gebäuden fern zu halten. Aufgrund der geringen Reaktionszeiten sind vor allem permanente Hochwasserschutzsysteme geeignet, wie beispielsweise folgende:

  • Leitstrukturen wie Verwallungen, Erddämme, Rinnensysteme
  • Geländemodellierungen
  • Schutzmauern

Bedenken Sie, dass das Wasser nicht zum Nachteil der Nachbarn ab- oder umgeleitet werden darf (§ 37 Wasserhaushaltsgesetz).

Sind solche Maßnahmen aufgrund der lokalen Gegebenheiten nicht möglich, gilt es als zweites Schutzziel das Eindringen von Wasser in das Gebäude zu verhindern. Mögliche Schutzsysteme können folgende konstruktive Maßnahmen umfassen:

  • Rückstausicherungen (Rückstauklappen, Hebeanlagen inkl. regelmäßiger Wartung)
  • Erhöhung von Hauseingängen durch Treppen und Rampen
  • Erhöhung von Treppenabsätzen von Kellertreppen sowie Sicherung von Garagenzufahrten durch Bodenschwellen
  • Abdichtung des Kellers durch eine weiße oder schwarze Wanne
  • Abdeckung von Kellerlichtschächten oder die Erhöhung von Lichtschächten
  • Umfriedung von Lichthöfen
  • Druckwasserdichte Fenster und Türen, ggf. vollautomatisch regelbar
  • Automatische Klappschotts z.B. für Garagenzufahren

Das drittes Schutzziel ist die Minimierung von Sach- und Personenschäden. Hierfür können u.a. folgende Maßnahmen hilfreich sein:

  • Räumung / Evakuierungsplan
  • Wassermelder und Frühwarnsystem
  • Nutzungsänderung von Räumen
  • Sicherung oder Verlagerung von Heizung, Elektroinstallation etc.
  • Pumpen und entsprechende Vorrichtungen
  • FI-Schutzschalter

Information zu Sandsäcken: Im Rahmen der Eigenvorsorge sollten sich Betroffene mit Sandsäcken selbst versorgen. Leere Sandsäcke sowie die Sandfüllung können im örtlichen Baumarkt oder Baustoffhandel erworben werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auch unten unter "Weiterführendes Informationsmaterial". 

Diese Liste befindet sich im Aufbau und wird laufend mit aktuellen Dokumenten ergänzt.

Bundesinstitut BBSR: Leitfaden Objektschutz und bauliche Vorsorge (10,36 MB, pdf)

Hochwassermanagement Baden-Württemberg: Eigenvorsorge im Hochwasserfall (6,01 MB, pdf)

Stadt Karlsruhe: Leitfaden Vorsorge Kellerüberflutung der Stadt Karlsruhe (0,59 MB, pdf)

 

starkregengefahr.de: geomer GmbH und Stadt Ulm (mit weiteren beteiligten Kommunen):

Dynamische Darstellung der Starkregengefahrenkarte

 

Förderprogramm Grundstückentwässerung der EBU Ulm:

https://www.ebu-ulm.de/downloads.php -> Abwasser -> Förderprogramm Grundstücksentwässerung

 

WBW-Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung:

Umfangreiche Sammlung von Downloads und Informationsmaterial für Bürger, Bauherren, Architekten, Betriebe und Kommunen

 

Informationsseite Starkregen und Hochwasser (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW):

Starkregen - Hochwasser Baden-Württemberg

 

Bundesministerium für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:

Vorsorge und Verhalten bei Unwetter

 

Objektschutz und bauliche Vorsorge (Fachinformation Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)):

Hochwasserschutzfibel

 

Eigenvorsorge Bürgerinnen und Bürger (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW):

Hochwasservorsorge - Hochwasser Baden-Württemberg

 

Eigenvorsorge Hochwasser-Vorsorge (Hochwasser Kompetenz Centrum (HKC) e.V.):

Fragebogen Vorsorge

 

Aktuelle Wasserstands- und Niederschlagsinformationen

Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg

 

Hochwasser- und Starkregenwarnungen

Deutscher Wetterdienst

Maßnahmen für Unternehmen:

  • Informieren Sie sich über die Risiken anhand der Hochwasser- und Starkregengefahrenkarte
  • Prüfen Sie den Schutz Ihres Betriebsgeländes und welche Gefahren für Ihren Betrieb drohen (beispielsweise Ausfall der Energieversorgung)
  • Richten Sie technische Schutzvorrichtungen ein, um Ihr Gebäude sowie Maschinen und Betriebsmittel zu sichern
  • Prüfen Sie, welche Gefahren von Ihrem Betrieb ausgehen könnten (beispielsweise Lagerung von Chemikalien) und sprechen Sie sich evtl. mit Feuerwehr oder Dritten ab
  • Erstellen Sie einen betriebsbezogenen Notfall- und Krisenmanagementplan und führen Sie regelmäßige Notfallübungen durch. Bestimmen Sie vorab die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Betrieb (beispielsweise: Dokumentation des Schadens, rechtzeitiges Wegfahren des Kfz-Fuhrparks, Klärung der Entscheidungswege)
  • Klären Sie vorab etwaige Haftungsfragen und prüfen Sie Ihre Versicherungsverträge sowie finanzielle Rücklagen für den Schaden durch Hochwasser und Starkregen und einen etwaigen Betriebsausfall
  • Verschließen Sie leck geschlagene Tanks, um das Risiko einer Explosionsgefahr zu vermeiden
  • Halten Sie den Informationsfluss mit dem internen Krisenstab, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten aufrecht.

Folgende Dokumente wurden durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (LUBW) veröffentlicht. Sie beziehen sich inhaltlich zumeist auf Hochwasser, können aber auch auf die Gefährdung durch Starkregen angewendet werden:

Risiken für Unternehmen (4,71 MB, pdf)

Was tun wenn Hochwasser droht (2,52 MB, pdf)

Nachsorge im Betrieb (2,73 MB, pdf)

Gefährdung für mein Unternehmen – Risikobewertung, Zuständigkeiten und Maßnahmen (8,92 MB, pdf)

Maßnahmen Wasserrückhalt und Schutz vor Erosion/ KliStaR-Steckbriefe

Hier finden Sie zusammengefasst landwirtschaftliche Maßnahmen zur Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts.

Zusammenfassung Maßnahmen Landwirtschaft (0,13 MB, pdf)

Diese Broschüre (KliStar-Steckbriefe (2,56 MB, pdf)) enthält 22 Steckbriefe zu Maßnahmen, die in kommunalen Außenbereichen helfen, Bodenabtrag und Oberflächenabfluss zu verringern sowie den Bodenwasserhaushalt zu verbessern. Die Maßnahmen wurden im Rahmen des Projektes KliStar im Gewässereinzugsgebiet der Glems nordwestlich von Stuttgart entwickelt:

  • Ackerrandstreifen
  • Begrünung/Brache
  • Bodenlockerung
  • Engsaat
  • Felder-/Flurneuordnung
  • Hang-/Schlagteilung
  • Mulchsaat
  • Querbewirtschaftung
  • Querdammhäufelung
  • Streifenbearbeitung
  • Untersaat
  • Zwischenfrüchte
  • Bodenschutzkalkung
  • Retentionsmulden
  • Wegewasserableitung
  • Wegerückbau
  • Wiedervernässung
  • Bachrenaturierung
  • Bodenschonende Holzernte
  • Feldgehölzaufforstung
  • Freiflächenvermeidung
  • Mischwaldetablierung
  •  

Förderwegweiser MLR

Informationen zu den verschiedenen Förderungen finden Sie im Förderwegweiser MLR (https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser) oder beim Fachdienst Landwirtschaft.

Am 20.09.2021 fand eine Online-Informationsveranstaltung zum Thema Starkregen mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, des Ingenieurbüros geomer und der EBU - Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm statt. Es berichteten zum Thema Starkregen: 

 

Die Aufzeichnung der Veranstaltung können Sie über den städtischen YouTube-Kanal ansehen.