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Stadt verbietet Facebookparty auf der Donauwiese
Aufgrund der nicht absehbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die von einer unkoordinierten Massenveranstaltung ausgehen können, hat die Stadt Ulm mit einer Allgemeinverfügung die angekündigte Facebookparty am kommenden Samstag, 7. Juli, auf der Ulmer Donauwiese, wo zeitgleich das Internationale Donaufest stattfindet, verboten. Das Verbot umfasst darüber hinaus alle über Internetforen/Soziale Netzwerke organisierten Veranstaltungen im gesamten Ulmer Stadtgebiet im Zeitraum vom Freitag, 6. Juli, bis einschließlich Sonntag, 8. Juli. Die Stadt reagiert damit auf einen Aufruf auf der Internetplattform Facebook, im dem ein 22-Jähriger zu einer Facebookparty im Stil des Films "Projekt X" auf die Umer Donauwiese eingeladen hatte. Zwar hat der junge Mann die Party inzwischen abgesagt, denoch gibt es Hunderte von Zusagen.
Stadt und Polizei rechnen damit, dass trotz des Verbots und der angedroh-ten Strafen zahlreiche, zumeist jugendliche "Partygäste" erscheinen werden und bereiten sich entsprechend vor. "Unser Ziel ist es, das Internationale Donaufest unbehindert und ohne Einschränkungen stattfinden zu lassen. Störer und Randalierer, zumal wenn sie angetrunken sind, werden wir daher nicht dulden", gibt Rainer Türke von den Bürgerdiensten die städtische Linie wieder. Zugleich solle alles unternommen werden, um eine Eskalation der Situation zu verhindern.
Der Veranstalter der Party, mit dem Polizei und Bürgerdienste im Vorfeld bereits ein "Gefährdergespräch" geführt haben, wird, so viel ist heute schon sicher, auf den Kosten für den Polizeieinsatz sowie für eventuelle Schäden sitzenbleiben. Seine eher halbherzige Partyabsage via Facebook ("Jungs, ihr wisst, wie ich das mein") entläßt ihn nicht aus der Haftung.
Stadt und Polizei weisen außerdem ausdrücklich auf die Konsequenzen hin, die auch den Teilnehmern an einer verbotenen Party drohen: Personalienfeststellung und Ordnungsgelder bis zu 5.000 Euro (z.B. für das Nichtbeachten von Platzverweisen) können auf die jungen Partygäste zu-kommen. Daneben sei es obligatorisch, dass Erziehungsberechtigte im Sinne des Jugendschutzes aufgefordert werden, ihre Minderjährigen bei der Polizei abzuholen.

