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Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe
| Standort | Sattlergasse 2 89073 Ulm |
|---|---|
| Postanschrift | Postfach 89070 Ulm |
| Telefon | 0731 161-3210 |
| Fax | 0731 161-3211 |
| E-Mail-Kontakt | |
| Abteilungsleiter | Herr Rainer Türke |
| Öffnungszeiten |
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| So erreichen Sie uns |
aus Richtung Ehinger Tor, Hauptbahnhof Haltestelle Rathaus Linien 4, 5, 6, 9, 70, 71, 73, 76, 77, 78, 84, 85, 88, 597, 737, 763, 850, 870 aus Richtung Neu-Ulm, Willy-Brandt-Platz, Congress Centrum Haltestelle Rathaus Linien 4, 5, 6, 70, 71, 73, 76, 77, 78, 84, 85, 88, 597, 737, 763, 850, 870 Stadtplan |
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© Stadt Ulm
Gebäude Sattlergasse 2 Die Stadt Ulm ist Ortspolizeibehörde im Sinne von § 62 Polizeigesetz. Die Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe ist eine Abteilung mit hauptsächlich polizeilichen/ hoheitlichen Aufgaben. Sie ist täglich befasst mit den vielfältigen Anforderungen an die Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet. Soweit nicht bereits auf Grund von spezialgesetzlichen Regelungen Maßnahmen ergriffen werden können, bietet das Polizeigesetz die Möglichkeit gegen Störungen vorzugehen. Die Orts-/Kreispolizeibehörde kann insoweit Maßnahmen zur Beseitigung der Störung anordnen.
Eine weitere besondere und wichtige Aufgabe im Rahmen der Gefahrenabwehr und Gewährleistung von Sicherheit für die Bevölkerung kommt dem Sachgebiet im Bereich des Waffenrechts zu. So sind wir hier zuständig für Erlaubnisse und Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition. Sie erhalten bei uns Waffenbesitzkarten aber auch den Kleinen Waffenschein.
Außerdem werden die Aufgaben nach dem Sprengstoffrecht erledigt und Erlaubnisse erteilt, die z.B. für den Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich sind. Ebenso können Sie bei uns Ihr Feuerwerk genehmigen lassen.
Außerdem werden die Aufgaben nach dem Sprengstoffrecht erledigt und Erlaubnisse erteilt, die z.B. für den Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich sind. Ebenso können Sie bei uns Ihr Feuerwerk genehmigen lassen.
