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Zensus 2011
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© www.zensus2011.de
Auf dieser Seite werden regelmäßig aktualisierte Informationen zum Zensus 2011 bereitgestellt. Weitere Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Homepage der „Statistischen Ämter des Bundes und der Länder“ unter www.zensus2011.de.
Zensus 2011 in Ulm
In Deutschland findet in diesem Jahr mit dem Zensus 2011 eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung statt. Die Bevölkerungszählung wird von den örtlichen Erhebungsstellen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden durchgeführt. Die Erhebungsstelle des Stadtkreises Ulm wurde hierzu im Kornhausplatz 4 eingerichtet.
Wer wird befragt?
Im Gegensatz zur letzten Volkszählung 1987, wird beim Zensus 2011 nur noch ein Teil der Bürgerinnen und Bürger über die sogenannte Haushaltestichprobe befragt. Vom Statistischen Bundesamt wurden hierfür in Ulm 879 Adressen mit ca. 6.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ausgewählt. Neben der Haushaltestichprobe findet eine Vollerhebung in 116 Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (sog. Sonderbereiche), wie z.B. in Studentenwohnheimen und Alten- und Pflegeheimen, statt. Dort werden ca. 3.600 Personen befragt.
In sensiblen Sonderbereichen, z.B. Behindertenwohnheime oder Wohnheime für Obdachlose, werden die Bewohnerinnen und Bewohner über die Durchführung der Erhebung informiert, die Auskünfte werden allerdings durch die Einrichtungsleitung erteilt.
Wann werden die Befragungen durchgeführt?
Ab 02. Mai 2011 findet die Vorbegehung durch die Erhebungsbeauftragten statt, d.h. die Bürgerinnen und Bürger in der Haushaltestichprobe und die Bewohner/-innen in den Sonderbereichen erfahren erstmals, dass sie beim Zensus 2011 befragt werden. Hierfür sind in Ulm 81 Erhebungsbeauftragte unterwegs. Diese laufen bei der Vorbegehung die zugeteilten Anschriften ab und werfen eine Terminankündigungskarte zusammen mit Informationen zur Erhebung (Anschreiben, Flyer, Rechtsgrundlagen) in den Briefkasten jeder Wohnung ein.
Sollte die zu befragende Person an dem vorgeschlagenen Termin keine Zeit haben, so steht auf der Terminankündigungskarte eine Kontaktnummer, unter der mit dem/der Erhebungsbeauftragten ein neuer Termin vereinbart werden kann.
Die eigentlichen Befragungen werden vom 10. Mai 2011 bis 31. Juli 2011 durchgeführt. Zum vereinbarten Termin kommt ein Erhebungsbeauftragter/eine Erhebungsbeauftragte vorbei und weist sich unaufgefordert aus. Zunächst werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, alle in der Wohnung lebenden Personen mit Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum zu benennen. Dies wird in die Erhebungsliste eingetragen. Danach wird der Fragebogen ausgefüllt. Alle Fragen sind hierbei gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Die Frage nach der Angabe zum Glaubensbekenntnis (bspw. Christentum, Judentum oder Islam) ist freiwillig.
Wiederholungsbefragung
5% aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Haushaltebefragung werden in der Regel wenige Wochen nach dem ersten Interview ein zweites Mal befragt. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Bewertung der Qualität der Ergebnisse aus der Haushaltebefragung. Die Wiederholungsbefragung wird vom "Statistischen Landesamt Baden-Württemberg" mit eigenen Interviewerinnen und Interviewern durchgeführt.
5% aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Haushaltebefragung werden in der Regel wenige Wochen nach dem ersten Interview ein zweites Mal befragt. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Bewertung der Qualität der Ergebnisse aus der Haushaltebefragung. Die Wiederholungsbefragung wird vom "Statistischen Landesamt Baden-Württemberg" mit eigenen Interviewerinnen und Interviewern durchgeführt.
Was wird gefragt?
In der Haushaltestichprobe und in einem Teil der Sonderbereiche werden Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft, Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie nach der Berufstätig gestellt.
In den meisten Sonderbereichen, insbesondere in allen sensiblen Sonderbereichen, kommt ein verkürzter Fragebogen zum Einsatz, auf dem nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder auch Informationen darüber, ob die Anschrift die Hauptwohnung ist, gefragt wird.
Nach dem Einkommen der Menschen wird nicht gefragt.
Die Musterfragebögen können Sie sich hier anschauen.
Wie wird die Befragung durchgeführt?
Der Fragebogen wird in der Regel mit Hilfe der Erhebungsbeauftragten ausgefüllt. Will eine Person den Fragebogen selbst ausfüllen, so kann sie dies entweder über ein gesichertes Onlineverfahren oder per Post tun. Die Zugangsdaten für das Onlineverfahren befinden sich auf dem Fragebogen. Für die kostenlose Rücksendung des Fragebogens mit der Deutschen Post AG wird ein Rücksendeumschlag zur Verfügung gestellt.
Die Gebäude- und Wohnungszählung wird postalisch durchgeführt. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen werden hierzu vom "Statistischen Landesamt Baden-Württemberg" Anfang Mai angeschrieben. Die Erhebungsstellen sind hierbei nicht eingebunden.
Kontakt
Für alle Personen, die beim Zensus durch die Haushaltestichprobe oder die Befragung an Sonderanschriften betroffen sind, sowie für alle interessierte Bürgerinnen und Bürger ist im Kornhausplatz 4, 2. OG, Zimmer 21, ein von der Erhebungsstelle getrennter Auskunftsbereich eingerichtet.
Öffnungszeiten:
| Mo bis Fr: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
| Mo: | 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Do: | 14:00 bis 16:00 Uhr |
Über die Rufnummer 0731/161-8880 oder per E-Mail ist die Erhebungsstelle auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar.
Für weitere Fragen, insbesondere zur Gebäude- und Wohnungszählung, steht beim Statistischen Landesamt eine kostenfreie Hotline unter der Nummer 0800 58 87 854 zur Verfügung.

