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Zensus 2011
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© www.zensus2011.de
Die Arbeiten im Rahmen des Zensus 2011 sind bei der Stadt Ulm beendet und die Erhebungsstelle wurde geschlossen.
Nachstehend die wichtigsten Informationen zum Zensus 2011. Unter www.zensus2011.de halten die „Statistischen Ämter des Bundes und der Länder“ ein detailliertes Informationsangebot für Sie bereit.
Zensus 2011 in Ulm
Im Rahmen des Zensus 2011 wurden in Ulm ca. 9.200 Personen befragt. Die ersten Ergebnisse werden voraussichtlich am 09. November 2012 auf der Homepage des Statistischen Landesamtes und unter www.zensus2011.de veröffentlicht. Die detaillierten und endgültigen Befragungsergebnisse sind dann ab Mai 2013 verfügbar.
Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse im Mai 2013 können dann auch statistische Auswertungen durch die Abgeschottete Statistikstelle vorgenommen werden.
Wer wurde befragt?
Im Gegensatz zur letzten Volkszählung 1987, wurde beim Zensus 2011 nur noch ein Teil der Bürgerinnen und Bürger über die sogenannte Haushaltestichprobe befragt. Vom Statistischen Bundesamt wurden hierfür in Ulm 928 Adressen mit ca. 6.200 Einwohnerinnen und Einwohnern ausgewählt. Neben der Haushaltestichprobe fand eine Vollerhebung in 116 Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (sog. Sonderbereiche), wie z.B. in Studentenwohnheimen und Alten- und Pflegeheimen, statt. Dort wurden ca. 3.000 Personen befragt.
In sensiblen Sonderbereichen, z.B. Behindertenwohnheime oder Wohnheime für Obdachlose, wurde ein verkürzter Fragebogen verwendet. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind hierbei über die Durchführung der Erhebung informiert worden. Die notwendigen Auskünfte erteilte die Einrichtungsleitung.
Wann wurden die Befragungen durchgeführt?
Die Befragungen fanden vom 10. Mai bis 31. Juli 2011 statt.
Zunächst wurden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, alle in der Wohnung lebenden Personen mit Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum zu benennen. Dies wurde in eine Erhebungsliste eingetragen. Anschließend startete die Befragung mit dem Fragebogen. Alle Fragen waren hierbei gesetzlich vorgegeben und mussten beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage zum Glaubensbekenntnis (bspw. Christentum, Judentum oder Islam) war freiwillig.
Zunächst wurden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, alle in der Wohnung lebenden Personen mit Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum zu benennen. Dies wurde in eine Erhebungsliste eingetragen. Anschließend startete die Befragung mit dem Fragebogen. Alle Fragen waren hierbei gesetzlich vorgegeben und mussten beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage zum Glaubensbekenntnis (bspw. Christentum, Judentum oder Islam) war freiwillig.
Wiederholungsbefragung
5% aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Haushaltebefragung wurden wenige Wochen nach dem ersten Interview ein zweites Mal befragt. Dies diente der Bewertung der Qualität der Ergebnisse aus der Haushaltebefragung. Die Wiederholungsbefragung wurde vom "Statistischen Landesamt Baden-Württemberg" mit eigenen Interviewerinnen und Interviewern durchgeführt.
5% aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Haushaltebefragung wurden wenige Wochen nach dem ersten Interview ein zweites Mal befragt. Dies diente der Bewertung der Qualität der Ergebnisse aus der Haushaltebefragung. Die Wiederholungsbefragung wurde vom "Statistischen Landesamt Baden-Württemberg" mit eigenen Interviewerinnen und Interviewern durchgeführt.
Was wurde gefragt?
In der Haushaltestichprobe und in einem Teil der Sonderbereiche wurden Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft, Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie nach der Berufstätig gestellt.
In den meisten Sonderbereichen, insbesondere in allen sensiblen Sonderbereichen, kam ein verkürzter Fragebogen zum Einsatz. Auf diesem wurde nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und dem Wohnungsstatus gefragt.
Fragen zum Einkommen der Menschen gab es nicht.
Die Musterfragebögen können Sie sich hier anschauen.
Wie wurde die Befragung durchgeführt?
Der Fragebogen wurde in der Regel mit Hilfe der Erhebungsbeauftragten ausgefüllt. Entschied sich eine Person dafür, den Fragebogen selbst auszufüllen, so konnte sie dies entweder über ein gesichertes Onlineverfahren oder per Post tun.
Die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) wurde postalisch durchgeführt. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen wurden hierzu vom "Statistischen Landesamt Baden-Württemberg" Anfang Mai 2011 angeschrieben. Die Erhebungsstellen waren in die Haupterhebung der GWZ nicht eingebunden.
Lagen dem Statistischen Landesamt zu einzelnen Gebäuden keine Rückmeldungen vor, so führten die örtlichen Erhebungsstellen eine Begehung durch und die benötigten Daten wurden durch eine Inaugenscheinnahme des Gebäudes erhoben.
Lagen dem Statistischen Landesamt zu einzelnen Gebäuden keine Rückmeldungen vor, so führten die örtlichen Erhebungsstellen eine Begehung durch und die benötigten Daten wurden durch eine Inaugenscheinnahme des Gebäudes erhoben.

