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Verfahrensfreie Bauvorhaben
Ist eine Genehmigung erforderlich?
Ist ein Bauvorhaben verfahrensfrei, muss der Bauherr keinen Bauantrag stellen. Das Bauvorhaben kann also ohne Durchführung eines Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahrens errichtet, geändert oder abgebrochen werden. Ob das Vorhaben durchgeführt werden darf, muss der Bauherr in eigener Verantwortung prüfen.
Was muss beachtet werden?
Auch die verfahrensfreien Vorhaben müssen ebenso wie die genehmigungspflichtigen Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Beispielsweise müssen Brandschutzvorschriften oder die Bestimmungen bezüglich der Abstandsflächen beachtet werden. Es ist auch möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen oder sonstige Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen.
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Befreiungen oder Genehmigungen von den jeweils zuständigen Behörden eingeholt werden. Bei Zweifeln ist es daher besser, sich vorher an eine fachkundige Stelle zu wenden. Das kann die Baurechtsbehörde oder ein Architekt sein.

