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Rentenversicherung
Jede Adressänderung ist der Rentenversicherung mitzuteilen. Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, wird die Namensänderung durch Ihren Arbeitgeber bekannt gegeben.
Die Mitteilung kann formlos – auch per E-Mail – erfolgen. Das Kontaktformular der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (früher: LVA) sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund (früher: BfA) finden Sie in dem jeweiligen Online-Auftritt auf dieser Seite. Geben Sie bitte bei der Mitteilung der Adressänderung auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese können Sie beispielsweise dem Sozialversicherungsausweis entnehmen.
Für die Adressändeurng bei der gesetzlichen Rentenversicherung fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Hinweis für Rentenempfänger
Bei einem Umzug sollten Sie Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung dem Renten Service der Deutschen Post AG (Vordrucke bei jeder Postfiliale) unverzüglich mitteilen, damit Ihnen die Rente pünktlich ausbezahlt werden kann. Der Renten Service meldet die Daten der Rentenversicherung automatisch weiter.
Bitte beachten Sie, dass sich ein Umzug in die neuen Bundesländer oder ins Ausland auf Ihre Rentenhöhe auswirken kann. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auf, um sich eingehend beraten zu lassen.

