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Erschließung
Erschließungsbeiträge
Für die erstmalige endgültige Herstellung von einzelnen nicht leitungsgebundenen Erschließungsanlagen ( z.B. für öffentliche Straßen, Wege, Parkflächen ) werden Erschließungsbeiträge erhoben. Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten. Bereits mit Beginn der Herstellung der Erschließungsanlagen kann eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag verlangt werden.
Folgende Satzungen der Stadt Ulm, in denen die Einzelheiten der Beitragsveranlagung geregelt werden, stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Hauptabteilung Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung - Abteilung Verwaltung
Wasser-, Gas- und Stromleitungen sowie deren Hausanschlusskosten
Diese Leitungen liegen in der Regel in den Straßen, von wo aus die einzelnen Hausanschlüsse abgehen. Die Kosten der Erstellung einer Hauptleitung und die einzelnen Anschlüsse für Gas, Strom und Wasser werden in der Regel durch eine Umlage finanziert.
Genaue Informationen zu den verschiedenen Hausanschlusskosten erhalten Sie bei den Stadtwerken Ulm/ Neu-Ulm GmbH:

