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Energieversorgung/Strom
Voraussetzung für die Versorgung mit Strom und Gas ist der Anschluss an das jeweilige Leitungsnetz. Dieser muss beim örtlichen Netzbetreiber, der Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm GmbH (SWU) beantragt werden. Für die Herstellung des Anschlusses fallen in der Regel Anschlusskosten und eventuell ein Baukostenzuschuss an.
Während der Bauphase benötigen Sie einen vorübergehenden Stromanschluss zur Versorgung mit Baustrom.
Nach erfolgtem Anschluss an das Netz können Sie Strom und Gas über spezielle Versorgungsunternehmen beziehen.
Mit diesen wird ein individueller Vertag geschlossen. Aufgrund der Liberalisierung des Strommarktes können Sie Ihren Stromanbieter frei wählen. Ab Mitte des Jahres 2005 wird dies voraussichtlich auch für den Bezug von Erdgas gelten.

