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Bauverfahren
Wer ein Bauvorhaben durchführen will, benötigt eine Baugenehmigung, es sei denn, es handelt sich bei seinem Bauvorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben oder um ein Bauvorhaben, das im Kenntnisgabeverfahren abgewickelt werden kann. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg regelt die Verfahren. Als Bauvorhaben gilt dabei jede Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und jeder Abbruch einer baulichen Anlage.
Ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen, ein Kenntnisgabeverfahren durchlaufen müssen oder ob es sich bei ihrem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, können Sie hier erfahren:
Bitte beachten Sie, dass die Errichtung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme wieder ganz oder teilweise beseitigt werden muss.

