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Beruflicher Wiedereinstieg
Sie wollen Ihren beruflichen Wiedereinstieg vorbereiten und unterschiedliche Beschäftigungsmodelle für Ihre Situation abklären, eventuell suchen Sie nach einer unterstützenden Beratungsmöglichkeit oder möchten sich gerne mit Gleichgesinnten austauschen und sich gemeinsam auf die neue berufliche Situation einstimmen.
Wenn Sie sich gedanklich mit der Rückkehr in das Berufsleben beschäftigen, tauchen viele Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf. Bei der Stadtverwaltung Ulm sind derzeit insgesamt ca. 145 Beschäftigte in Elternzeit, zur Erziehung von Kindern unter 18 Jahren sowie zur Pflege von Angehörigen beurlaubt. Die Rahmenregelung zur Beurlaubung und zum Wiedereinstieg von Beschäftigten bei der Stadtverwaltung Ulm (einschließlich deren Eigenbetriebe) informiert Sie - und hat zum Ziel, ihren -beruflichen Wiedereinstieg-frühzeitig und möglichst langfristig zu organisieren.
Wenn Sie sich gedanklich mit der Rückkehr in das Berufsleben beschäftigen, tauchen viele Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf. Bei der Stadtverwaltung Ulm sind derzeit insgesamt ca. 145 Beschäftigte in Elternzeit, zur Erziehung von Kindern unter 18 Jahren sowie zur Pflege von Angehörigen beurlaubt. Die Rahmenregelung zur Beurlaubung und zum Wiedereinstieg von Beschäftigten bei der Stadtverwaltung Ulm (einschließlich deren Eigenbetriebe) informiert Sie - und hat zum Ziel, ihren -beruflichen Wiedereinstieg-frühzeitig und möglichst langfristig zu organisieren.
Teilzeit während der Elternzeit
Kann ich während meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Sie können bis zu 30 Wochenstunden während Ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wenn keine dringend betrieblichen Gründe gegen eine solche Beschäftigung sprechen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Planungen rechtzeitig mit Ihrer Führungskraft zu besprechen. Ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung ist über Ihre Abteilung an ZD/P zu stellen.
Wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausüben wollen, müssen Sie dafür das Einverständnis Ihrer Abteilung einholen.
Stellen Sei bitte hierzu einen formlosen Antrag über Ihre Abteilung an ZD/P.
Auch Beamte und Beamtinnen können während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Dafür muss die Arbeitszeit auf einen Umfang von mindestens 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit, höchstens 30 Stunden in der Woche, verringert werden. Ein geringerer Beschäftigungsumfang (Minimum 25 %) ist nur mit Zustimmung Ihrer Abteilung möglich.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Planungen rechtzeitig mit Ihrer Führungskraft zu besprechen. Ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung ist über Ihre Abteilung an ZD/P zu stellen.
Wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausüben wollen, müssen Sie dafür das Einverständnis Ihrer Abteilung einholen.
Stellen Sei bitte hierzu einen formlosen Antrag über Ihre Abteilung an ZD/P.
Auch Beamte und Beamtinnen können während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Dafür muss die Arbeitszeit auf einen Umfang von mindestens 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit, höchstens 30 Stunden in der Woche, verringert werden. Ein geringerer Beschäftigungsumfang (Minimum 25 %) ist nur mit Zustimmung Ihrer Abteilung möglich.
Teilnahme an Fortbildungen
Kann ich während meiner Elternzeit/Pflegezeit oder während meines Sonderurlaubs an Fortbildungen teilnehmen?
Sie können, auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis ruht, z.B. im Rahmen der Vorbereitung zum Wiedereinstieg, an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Bitte sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Führungskraft ab.
Die Fortbildungsangebote werden in der Regel im monatlichen Mitteilungsblatt und im städtischen Intranet ausgeschrieben.
Wichtig: Bei Fortbildungen, die Sie in der Elternzeit oder im Sonderurlaub besuchen, handelt es sich nicht um Dienstreisen, sodass auch kein Versicherungsschutz besteht. Zur Beantragung können Sie aber den normalen Dienstreiseantrag verwenden.
Fach- und EDV-Fortbildungen, die bereits während der Beurlaubung auf Veranlassung der Abteilung besucht werden, sind als Arbeitszeit zu betrachten und beim Antritt des Beschäftigten als Zeitguthaben einzubringen.
Die Fortbildungsangebote werden in der Regel im monatlichen Mitteilungsblatt und im städtischen Intranet ausgeschrieben.
Wichtig: Bei Fortbildungen, die Sie in der Elternzeit oder im Sonderurlaub besuchen, handelt es sich nicht um Dienstreisen, sodass auch kein Versicherungsschutz besteht. Zur Beantragung können Sie aber den normalen Dienstreiseantrag verwenden.
Fach- und EDV-Fortbildungen, die bereits während der Beurlaubung auf Veranlassung der Abteilung besucht werden, sind als Arbeitszeit zu betrachten und beim Antritt des Beschäftigten als Zeitguthaben einzubringen.
Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz
Kann ich nach der Elternzeit wieder auf meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren?
Nach Ende der Elternzeit haben Sie Anspruch auf eine Tätigkeit, die der mit Ihnen arbeitsvertraglich vereinbarten Entgeltgruppe bzw. Ihrer Besoldungsgruppe entspricht. Dies muss allerdings nicht unbedingt derselbe Arbeitsplatz sein wie vor Mutterschutz und Elternzeit.
Die Abteilung aus der die/der Beschäftigte in die Beurlaubung ging, ist auch für die Integration nach der Beurlaubung verantwortlich. Wenn Sie in einem anderen Fachbereich tätig werden wollen, können Sie das Beratungsangebot der Job-Börse nutzen: Stadt Ulm, Zentrale Steuerung/Personal, Job-Börse, Donaustraße 5, 89073 Ulm. Ihre Ansprechpartnerin ist Ute Dautenheimer, Tel.161-2102, u.dautenheimer@ulm.de.
Die Abteilung aus der die/der Beschäftigte in die Beurlaubung ging, ist auch für die Integration nach der Beurlaubung verantwortlich. Wenn Sie in einem anderen Fachbereich tätig werden wollen, können Sie das Beratungsangebot der Job-Börse nutzen: Stadt Ulm, Zentrale Steuerung/Personal, Job-Börse, Donaustraße 5, 89073 Ulm. Ihre Ansprechpartnerin ist Ute Dautenheimer, Tel.161-2102, u.dautenheimer@ulm.de.
Elterngeld bei Teilzeitarbeit
Erhalte ich auch Elterngeld, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Erhalte ich auch Elterngeld, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Teilzeitarbeit steht dem Anspruch auf Elterngeld nicht entgegen, solange sie nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats beträgt. Das Einkommen aus der Teilzeitarbeit wird jedoch in die Berechnung des Elterngeldes mit einbezogen.
Teilzeitarbeit steht dem Anspruch auf Elterngeld nicht entgegen, solange sie nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats beträgt. Das Einkommen aus der Teilzeitarbeit wird jedoch in die Berechnung des Elterngeldes mit einbezogen.
Teilzeit nach der Elternzeit
Kann ich nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Sie können einen Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit stellen. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig vor Ablauf der Elternzeit gestellt werden. Wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren betreuen und dringende betriebliche Belange der Beschäftigung in Teilzeit nicht entgegen stehen soll diesem Antrag auch entsprochen werden. Teilzeitbeschäftigung ist auf Antrag auf bis zu 5 Jahre zu befristen. Sie sollten sich auf mindestens 2 Jahre in der Planung festlegen. Eine Verlängerung ist möglich. Diese müssen Sie spätestens 6 Monate vor Ablauf der bisher vereinbarten Teilzeitbeschäftigung beantragen.
Grundlage hierfür sind § 11 TVöD / § 69 LBG - neu.
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Grundlage hierfür sind § 11 TVöD / § 69 LBG - neu.
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Telearbeit
Welche Möglichkeiten gibt es für eine Arbeit von zu Hause?
Welche Möglichkeiten gibt es für eine Arbeit von zu Hause?
Sie können bei Ihrer Abteilungsleitung die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes für alternierende Telearbeit beantragen.
Alternierende Telearbeit ist eine Arbeitsform, bei der Sie in der Regel ihre Arbeitsleistung im Wechsel zwischen städtischem Büro und zu Hause (50% außerhalb der Abteilung / 50% in der Abteilung) erbringen. Mit der Stadtverwaltung Ulm erfolgt ein direkter Datenaustausch über Informations- und Kommunikationstechniken.
Darüber, ob Ihre Tätigkeit für alternierende Telearbeit geeignet ist und notwendige Voraussetzungen zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes erfüllt sind, entscheiden die Abteilungen im Einvernehmen mit der Personalvertretung.
Ein Rechtsanspruch auf ein Telearbeitsverhältnis besteht nicht. Im Fall einer Ablehnung Ihres Antrags durch die Abteilungsleitung ist diese gegenüber Ihnen und dem Personalrat zu begründen.
Weitere Details finden Sie in der angefügten Dienstvereinbarung:
Sie können bei Ihrer Abteilungsleitung die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes für alternierende Telearbeit beantragen.
Alternierende Telearbeit ist eine Arbeitsform, bei der Sie in der Regel ihre Arbeitsleistung im Wechsel zwischen städtischem Büro und zu Hause (50% außerhalb der Abteilung / 50% in der Abteilung) erbringen. Mit der Stadtverwaltung Ulm erfolgt ein direkter Datenaustausch über Informations- und Kommunikationstechniken.
Darüber, ob Ihre Tätigkeit für alternierende Telearbeit geeignet ist und notwendige Voraussetzungen zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes erfüllt sind, entscheiden die Abteilungen im Einvernehmen mit der Personalvertretung.
Ein Rechtsanspruch auf ein Telearbeitsverhältnis besteht nicht. Im Fall einer Ablehnung Ihres Antrags durch die Abteilungsleitung ist diese gegenüber Ihnen und dem Personalrat zu begründen.
Weitere Details finden Sie in der angefügten Dienstvereinbarung:
Weitere Freistellungen (Sonderurlaub)
Kann ich nach einer Elternzeit bzw. Pflegezeit eine weitere Freistellung erhalten?
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis auf der Grundlage des TVöD vereinbart ist, können Sie einen Antrag auf Sonderurlaub stellen. Diesen müssen Sie rechtzeitig, möglichst sechs Monate vor dem beabsichtigten Beginn bei ihrer Führungskraft beantragen.
Sonderurlaub kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes genehmigt werden.
Als wichtiger Grund ist auch die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren anzusehen und /oder die Pflege von Angehörigen.
• Der Zeitraum für eine Beurlaubung im Anschluss an die Elternzeit wird grundsätzlich auf 2 Jahre festgelegt.
• In begründeten Fällen kann davon abgewichen werden.
• Ein Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung ist spätestens 6 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes über die Abteilung bei ZD/P zu stellen.
• Die maximale Dauer des Sonderurlaubs beträgt 12 Jahre.
Die Zeit des Sonderurlaubs gilt nicht als Beschäftigungszeit.
Wenn Sie beamtet sind, ist Ihnen eine Beurlaubung aus familiären Gründen bis zur Dauer von 12 Jahre zu bewilligen, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Voraussetzung hier ist ebenfalls die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren (§ 72 LBG - neu) oder die Pflege eines Angehörigen.
Der Antrag auf Verlängerung der Beurlaubung ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der Beurlaubung zu stellen (§ 72 Abs. 3 i.V. m. § 69 Abs. 9 LBG - neu).
Als wichtiger Grund ist auch die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren anzusehen und /oder die Pflege von Angehörigen.
• Der Zeitraum für eine Beurlaubung im Anschluss an die Elternzeit wird grundsätzlich auf 2 Jahre festgelegt.
• In begründeten Fällen kann davon abgewichen werden.
• Ein Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung ist spätestens 6 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes über die Abteilung bei ZD/P zu stellen.
• Die maximale Dauer des Sonderurlaubs beträgt 12 Jahre.
Die Zeit des Sonderurlaubs gilt nicht als Beschäftigungszeit.
Wenn Sie beamtet sind, ist Ihnen eine Beurlaubung aus familiären Gründen bis zur Dauer von 12 Jahre zu bewilligen, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Voraussetzung hier ist ebenfalls die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren (§ 72 LBG - neu) oder die Pflege eines Angehörigen.
Der Antrag auf Verlängerung der Beurlaubung ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der Beurlaubung zu stellen (§ 72 Abs. 3 i.V. m. § 69 Abs. 9 LBG - neu).
Vorbereitung auf den beruflichen Wiedereinstieg
Wie kann ich mich auf den beruflichen Wiedereinstieg noch vorbereiten?
Sie können zusammen mit anderen städtischen Beschäftigten am Welcome Back Seminar teilnehmen. Die Stadt Ulm bietet jährlich über das Institut fakt.ori, für alle die den Wiedereinstieg im folgenden Jahr planen, ein Welcome Back-Seminar an. Das Seminar bietet die Möglichkeit, sich mit dem eigenen Berufsprofil auseinander zu setzen, die während der Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familienpflichten - zusätzlich erworbenen Kompetenzen zu benennen und Veränderungen der Organisation kennen zu lernen. Ein realistischer Abgleich Ihrer Erwartungen mit den Anforderungen -der Stadtverwaltung - ist -ein weiteres- das Ziel dieser Veranstaltungsreihe, die Sie bei einem gelingenden beruflichen Wiedereinstieg unterstützen soll.
Anmeldung an t.merkle@ulm.de oder Tel. 0731/161-2121 - gerne auch auf die Warteliste für das Seminar im folgenden Jahr.
Weitere Informationen und Beratung
Wo finde ich weitere Informationen und Beratung?
Wollen Sie sich über ihre beruflichen Chancen und Veränderungsmöglichkeiten beraten lassen, dann wenden sie sich an die Job-Börse. Die Job-Börse ist der Stellenmarkt für die Ulmer Stadtverwaltung. Sie erhält aus allen Fachbereichen Informationen über Personalbedarf und leitet diese an geeignete Personen aus der Job-Börse weiter. Als neutrale fachbereichsübergreifende Stelle zeigt sie somit berufliche Entwicklungsmöglichkeiten auf. Sie unterstützt bei Veränderungen und ist damit Drehscheibe für einen internen Stellenwechsel. Wie sie in die Job-Börse aufgenommen werden können und weitere Hinweise zur Beratung finden sie hier:
Zentrale Steuerung/Personal-Ute Dautenheimer- Donaustraße 5 -89073 Ulm- Tel. 0731/161-2102- u.dautenheimer@ulm.de.
Zentrale Steuerung/Personal-Ute Dautenheimer- Donaustraße 5 -89073 Ulm- Tel. 0731/161-2102- u.dautenheimer@ulm.de.
Eine zentrale Beratung bzgl. arbeits- oder dienstrechtlicher Fragen ist beim Personalservice der Zentralen Dienste möglich. Barbara Rischer - Donaustr. 5 - 89073 Ulm - Tel. 0731/161-2122 - b.rischer@ulm.de.

