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Pflege von Angehörigen
Viele pflegebedürftige Menschen möchten durch vertraute Angehörige in Ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden. Und viele Angehörige nehmen diese Aufgabe wahr und leisten damit - oft unbemerkt und unsichtbar - eine gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit.
Die Vereinbarung von Pflegeaufgaben mit Erwerbstätigkeit stellt eine große Herausforderung dar, bei deren Bewältigung Pflegende seit 2008 durch das Pflegezeitgesetz, seit 2012 durch das neue Familienpflegezeitgesetz unterstützt werden.
Diese Gesetze wollen durch verbesserte arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für Pflegende die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fördern.
Diese Gesetze wollen durch verbesserte arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für Pflegende die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fördern.
Wir möchten Sie als pflegende Angehörige ermutigen, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und auch die städtischen Regelungen zu einer verbesserten Vereinbarung von Beruf und Pflegeaufgaben zu nutzen.
Das Pflegezeitgesetz
Wenn nahe Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden. Welche Möglichkeiten bietet das Pflegezeitgesetz?
Kurzzeitpflege
Sie können sich bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines/einer nahen Angehörigen kurzfristig für bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit befreien lassen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihr Fernbleiben von der Arbeit sowie die voraussichtliche Dauer baldmöglichst anzeigen (spätestens unmittelbar vor Dienstbeginn) und eine ärztliche Bescheinigung über die (voraussichtliche) Pflegebedürftigkeit vorlegen.
Pflegezeit
Wenn Sie nahe Angehörige (s. u.) in häuslicher Umgebung selbst pflegen und die Pflegebedürftigkeit durch eine Bescheinigung der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen nachgewiesen ist, haben Sie Anspruch auf Pflegezeit von bis zu 6 Monaten.
Die Freistellung ist ganz oder teilweise möglich. Wenn Sie die Pflegezeit nur teilweise in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie über die Reduzierung und die Verteilung der Arbeitszeit eine Vereinbarung mit Ihrer Arbeitgeberin schließen, wobei es in diesem Fall möglich ist, dass die Arbeitgeberin dem Antrag dringende betriebliche Gründe entgegenhalten kann.
Die Freistellung ist ganz oder teilweise möglich. Wenn Sie die Pflegezeit nur teilweise in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie über die Reduzierung und die Verteilung der Arbeitszeit eine Vereinbarung mit Ihrer Arbeitgeberin schließen, wobei es in diesem Fall möglich ist, dass die Arbeitgeberin dem Antrag dringende betriebliche Gründe entgegenhalten kann.
Das neue Familienpflegezeitgesetz
Wenn nahe Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden. Welche Möglichkeiten bietet das neue Familienpflegezeitgesetz?
Sie können Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden reduzieren um Ihre pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Die maximale Gesamtdauer der Pflegezeit beträgt 48 Monate, diese setzt sich zu 50 % aus der Pflegephase und zu 50 % aus der Nachpflegephase zusammen. Während der Pflegephase erfolgt eines Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber, ein Ausgleich findet dann in der sich anschließenden Nachpflegephase statt.
In der nachfolgenden Präsentation finden Sie umfassende Informationen wie sich Pflege und Beruf bei der Stadt Ulm verbinden lassen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen von ZD/P gerne zur Verfügung.
Pflegestützpunkt Ulm
© Stadt Ulm
Wo finde ich in Ulm Informationen und individuelle Beratung rund um das Thema Pflege? Welche unterstützenden Dienstleistungen kann ich in Anspruch nehmen?
Der Pflegestützpunkt bietet umfassende neutrale und trägerunabhängige Beratung rund um das Thema Pflege. Er wird gemeinsam von der Stadtverwaltung Ulm und den Kranken- und Pflegekassen getragen.
Im Pflegestützpunkt Ulm finden sie Antworten auf alle Fragen, die mit der Pflegebedürftigkeit in Zusammenhang stehen. Leistungen sowie Hilfestellungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen werden durch den Stützpunkt in die Wege geleitet und koordiniert.
Kontakt: Telefonische und persönliche Beratung erhalten Sie nach Terminvereinbarung über die Erstkontaktnummer 0731/161-5153
Pflegestützpunkt Ulm
Im Pflegestützpunkt Ulm finden sie Antworten auf alle Fragen, die mit der Pflegebedürftigkeit in Zusammenhang stehen. Leistungen sowie Hilfestellungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen werden durch den Stützpunkt in die Wege geleitet und koordiniert.
Kontakt: Telefonische und persönliche Beratung erhalten Sie nach Terminvereinbarung über die Erstkontaktnummer 0731/161-5153
Pflegestützpunkt Ulm
Sozialer Dienst für Ältere
Der soziale Dienst für Ältere der Stadt Ulm berät und informiert zu Fragen rund um das Alter. Er berät und unterstützt Sie auch in Notfallsituationen, z.B. bei akuten und langfristigen Veränderungen im sozialen Bereich durch Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit. Mit dem Sachgebiet "Sozialer Dienst für Ältere" eng verzahnt ist der Generationentreff Ulm / Neu-Ulm
Auf den Seiten des Generationentreffs finden Sie unter dem Stichwort"Soziale Dienste" weitere Informationen und Kontaktdaten zu den Sozialen Diensten für Ältere in Ulm und in Neu-Ulm.
Der soziale Dienst für Ältere der Stadt Ulm berät und informiert zu Fragen rund um das Alter. Er berät und unterstützt Sie auch in Notfallsituationen, z.B. bei akuten und langfristigen Veränderungen im sozialen Bereich durch Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit. Mit dem Sachgebiet "Sozialer Dienst für Ältere" eng verzahnt ist der Generationentreff Ulm / Neu-Ulm
Auf den Seiten des Generationentreffs finden Sie unter dem Stichwort"Soziale Dienste" weitere Informationen und Kontaktdaten zu den Sozialen Diensten für Ältere in Ulm und in Neu-Ulm.
Wegweiser für Seniorinnen und Senioren
Der Wegweiser der Stadt Ulm für Seniorinnen und Senioren bietet umfangreiche Informationen, besonders auch zu entlastenden Hilfen im Alltag.
http://www.seniorenwegweiser-ulm.de/
Der Wegweiser der Stadt Ulm für Seniorinnen und Senioren bietet umfangreiche Informationen, besonders auch zu entlastenden Hilfen im Alltag.
http://www.seniorenwegweiser-ulm.de/
Städtischer Internet-Wegweiser für Menschen mit Behinderungen
Der Wegweiser bietet ein alphabetisches Stichwortverzeichnis mit wichtigen Informationen, Adressen, Hilfsangeboten in Bezug auf das Leben mit einer Behinderung. Link
Der Wegweiser bietet ein alphabetisches Stichwortverzeichnis mit wichtigen Informationen, Adressen, Hilfsangeboten in Bezug auf das Leben mit einer Behinderung. Link
Hilfreiche Adressen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Der Sozialdienst der Bethesda Geriatrische Klinik Ulm, Akademisches Krankenhaus der Universität Ulm, hat zahlreiche hilfreiche Adressen für Senior/innen und pflegende Angehörige für Ulm und die Region zusammengestellt. Sie können die Broschüre auf der Internetseite der Bethesda Klinik herunterladen.
Der Sozialdienst der Bethesda Geriatrische Klinik Ulm, Akademisches Krankenhaus der Universität Ulm, hat zahlreiche hilfreiche Adressen für Senior/innen und pflegende Angehörige für Ulm und die Region zusammengestellt. Sie können die Broschüre auf der Internetseite der Bethesda Klinik herunterladen.
Weitere Informationen
Leitfaden für pflegende Angehörige
Den informativen Leitfaden der Abteilung Arbeit und Soziales des Kreises Gütersloh, erarbeitet vom dortigen Arbeitskreis „Pflegende Angehörige“ können Sie hier herunterladen.
Pflegebedürftig - was nun?
Die Broschüre des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg bietet übersichtliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit und Pflege von Angehörigen. Link zur Broschüre
Die Broschüre des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg bietet übersichtliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit und Pflege von Angehörigen. Link zur Broschüre
Auf der Internetseite des Ministeriums finden Sie die Broschüre unter dem Navigationspunkt "Pflege" auch in griechischer, italienischer und in türkischer Sprache.
Broschüre in griechischer Sprache
Broschüre in italienischer Sprache
Broschüre in türkischer Sprache
Broschüre in italienischer Sprache
Broschüre in türkischer Sprache
Themenportal "Pflege" des Bundesministeriums für Gesundheit
Hier finden Sie umfangreiche und vertiefende Informationen zu unterschiedlichen Themenfeldern. Unter dem Navigationspunkt Publikationen können Sie Faltblätter, Leitfäden und Broschüren kostenlos bestellen oder herunterladen.
Hier finden Sie umfangreiche und vertiefende Informationen zu unterschiedlichen Themenfeldern. Unter dem Navigationspunkt Publikationen können Sie Faltblätter, Leitfäden und Broschüren kostenlos bestellen oder herunterladen.
Gesetzliche bzw. tarifliche Regelungen

