Kopfnavigation:
Sie sind hier:
Sie sind hier:
> Start > Politik & Verwaltung > Arbeiten bei der Stadtverwaltung Ulm > Beruf und Familie > Themen > Informationen für Väter
Herzlich Willkommen bei unseren Informationen für Väter
MAN (N) kann!!! - Vaterrolle im Wandel
© Korkey - pixelio.de
Väter wollen bei der Erziehung der Kinder aktiv mit dabei sein! Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur ein Thema das Mütter mit kleinen Kindern angeht und interessiert! Immer mehr Männer wollen ihren Mann in der Berufswelt stehen UND gleichzeitig mehr Zeit für ihre Familie haben. Auch Väter wünschen sich eine größere Beteiligung am Familienleben und der Familienarbeit und möchten einen aktiven Part bei der Erziehung ihrer Kinder übernehmen. Zudem wächst bei der Pflege von Angehörigen die Erwartung an Männer als Sohn Pflege und Berufstätigkeit unter einen Hut zu bringen.
Auf dieser Seite finden Sie viele Fragestellungen zum Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf für Männer und einige Anregungen und Gedanken zur Übernahme einer aktiven Vaterrolle.
Väter bei der Stadt Ulm ausdrücklich erwünscht!
Die Stadt Ulm als Arbeitgeberin ist daran interessiert Männer bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
Die berufliche Chancengleichheit für Frauen und Männer ist erklärtes Ziel der Stadtverwaltung und ist im Chancengleichheitsplan, der im Februar 2010 in Kraft getreten ist, festgeschrieben.
Die Stadt als Arbeitgeberin hat somit den Auftrag familienfreundliche Rahmenbedingungen sowie eine familienfreundliche Organisationskultur zu schaffen, die es Frauen und Männern gleichermaßen ermöglichen, Erwerbs- und Familienarbeit gerecht aufzuteilen und existenzsichernde Erwerbstätigkeit und berufliches Fortkommen mit der Übernahme von Familienpflichten zu vereinbaren.
Dies gilt insbesondere auch für männliche Beschäftigte und für Beschäftigte in herausgehobenen und Führungs-Positionen.
Die berufliche Chancengleichheit für Frauen und Männer ist erklärtes Ziel der Stadtverwaltung und ist im Chancengleichheitsplan, der im Februar 2010 in Kraft getreten ist, festgeschrieben.
Die Stadt als Arbeitgeberin hat somit den Auftrag familienfreundliche Rahmenbedingungen sowie eine familienfreundliche Organisationskultur zu schaffen, die es Frauen und Männern gleichermaßen ermöglichen, Erwerbs- und Familienarbeit gerecht aufzuteilen und existenzsichernde Erwerbstätigkeit und berufliches Fortkommen mit der Übernahme von Familienpflichten zu vereinbaren.
Dies gilt insbesondere auch für männliche Beschäftigte und für Beschäftigte in herausgehobenen und Führungs-Positionen.
Fordern Sie Ihr Recht als Vater ein und informieren Sie sich über die Angebote der Stadtverwaltung zu verschiedenen Arbeitszeitmodellen, Telearbeitsplätzen oder Elternzeit und Sonderurlaub. Viele Informationen finden Sie in diesem Portal unter den entsprechenden Themen. (Elternzeit, Sonderurlaub, Wiedereinstieg, Beschäftigte mit Kindern, Pflege von Angehörigen)
Gerne können Sie die Position der Stadtverwaltung Ulm im Chancengleichheitsplan, Kapitel 3.4 Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer einsehen.
Erhalte ich am Tag der Geburt meines Kindes frei?
© Hubertus Blume - Fotolia.com
Eine neue Erfahrung: Vater mit Neugeborenem Wenn Sie mit Ihrer Partnerin verheiratet sind erhalten Sie einen Tag bezahlte Freistellung für den Tag der Niederkunft ihrer Frau. Dieser Tag wird von Ihrer Abteilung bewilligt und in der Urlaubskarte mit D vermerkt. Das gleiche gilt, wenn Sie im Beamtenverhältnis bei der Stadt Ulm beschäftigt sind.
Diese Regel ist nicht eins zu eins auf unverheiratete Paare übertragbar. Hier liegt im Ermessen der Abteilung, ob Ihnen der Tag gewährt wird.
(Abs. 3 § 29 TVöD). Sprechen Sie mit Ihrer Abteilungsleitung. Sie sollten für die Beantragung des arbeitsfreien Tages jedoch im Nachhinein die Geburtsurkunde des Kindes in der Abteilung Personal vorlegen, in der Sie als Vater des Kindes eingetragen sein müssen. Ferner muss aus der Geburtsurkunde der gemeinsame Haushalt der Lebenspartner hervorgehen (alternativ Nachweis des gemeinsamen Haushalts durch Vorlage einer amtlichen Haushaltsbescheinigung).
(Abs. 3 § 29 TVöD). Sprechen Sie mit Ihrer Abteilungsleitung. Sie sollten für die Beantragung des arbeitsfreien Tages jedoch im Nachhinein die Geburtsurkunde des Kindes in der Abteilung Personal vorlegen, in der Sie als Vater des Kindes eingetragen sein müssen. Ferner muss aus der Geburtsurkunde der gemeinsame Haushalt der Lebenspartner hervorgehen (alternativ Nachweis des gemeinsamen Haushalts durch Vorlage einer amtlichen Haushaltsbescheinigung).
Wie kann ich als Vater Elternzeit beantragen?
© Dirk Schelpe - pixelio.de
Gemeinsame Zeit ist wertvoll! Sie müssen Ihre Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich über Ihre Abteilung bei ZD/P beantragen.
Dabei müssen Sie sich mindestens für die nächsten zwei Jahre verbindlich festlegen, wie lange Sie Elternzeit nehmen wollen. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie die vollen drei Jahre in Anspruch nehmen wollen, dann können Sie zunächst nur zwei Jahre beantragen und spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Elternzeit dann immer noch eine Verlängerung beantragen.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, die einmal beantragte Elternzeit vorzeitig abzubrechen. Dies ist nur mit dem Einverständnis der Abteilung möglich. Schicken Sie in diesem Fall bitte einen formlosen Antrag über Ihre Abteilung an ZD/P.
Dabei müssen Sie sich mindestens für die nächsten zwei Jahre verbindlich festlegen, wie lange Sie Elternzeit nehmen wollen. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie die vollen drei Jahre in Anspruch nehmen wollen, dann können Sie zunächst nur zwei Jahre beantragen und spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Elternzeit dann immer noch eine Verlängerung beantragen.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, die einmal beantragte Elternzeit vorzeitig abzubrechen. Dies ist nur mit dem Einverständnis der Abteilung möglich. Schicken Sie in diesem Fall bitte einen formlosen Antrag über Ihre Abteilung an ZD/P.
Zwei der maximal 14 Monate des bezahlten Elternurlaubs verfallen, wenn Sie als Vater keine Babypause nehmen. Die Anzahl der Väter, die mindestens diese zwei Monate nehmen steigt: 2009 war es fast jeder vierte junge Vater. Zum Vergleich: Im ersten Jahr des Elterngeldes war es erst jeder sechste.
Interessant bei den Überlegungen, die Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin anstellen sollten ist, dass es sich durchaus lohnt, wenn beide Eltern Elternzeit beantragen und sich diese gemeinsam teilen. Denn Sie beide sollten den Kontakt zur Arbeitsstelle halten und darauf achten, dass der Ausstieg aus dem Erwerbsleben für beide nicht zu lange wird.
Warum sollten Männer und Frauen sich die Erwerbstätigkeit partnerschaftlich teilen?
© erysipel - pixelio
Gemeinsame Zeit ist wichtig! Eine ausgeglichene und partnerschaftliche Verteilung von Erwerbstätigkeit und Familienaufgaben zwischen Männern und Frauen begründet sich für beide u. a. durch die Angleichung der Erwerbstätigkeit von Männern und Frauen.
Frau und Mann entscheiden sich gemeinsam für Kinder, die Chancen des beruflichen Wiedereinstiegs sind umso besser, für beide Partner, je kürzer der Ausstieg war.
Familien sind heute oft auf zwei Erwerbseinkommen angewiesen, gleichzeitig existieren heute viele prekäre Arbeitsverhältnisse, bei denen ein Partner leicht seinen Job verlieren kann.
Gerne klammern Paare bei der gemeinsamen Zukunftsplanung aus, dass heute fast jede 3. Ehe geschieden wird. Die wirtschaftliche Absicherung im Trennungsfall oder im Alter, spricht aber für eine eigenständige Erwerbstätigkeit beider Partner.
Familien sind heute oft auf zwei Erwerbseinkommen angewiesen, gleichzeitig existieren heute viele prekäre Arbeitsverhältnisse, bei denen ein Partner leicht seinen Job verlieren kann.
Gerne klammern Paare bei der gemeinsamen Zukunftsplanung aus, dass heute fast jede 3. Ehe geschieden wird. Die wirtschaftliche Absicherung im Trennungsfall oder im Alter, spricht aber für eine eigenständige Erwerbstätigkeit beider Partner.
Lesen Sie hier zwei Artikel zum Thema "Aktive Vaterrolle":
Warum es sich für Väter lohnt einen aktiven Part in der eigenen Familie zu übernehmen
© Stadt Ulm
Gemeinsam für die Familie Ein partnerschaftliches Modell, in dem beide Elternteile berufstätig bleiben, diese Zeit aber gemeinsam reduzieren, oder eben nur kurz aus dem Beruf ausscheiden, sollte das Ziel von Frauen und Männern sein. Beide können sich die Verantwortung in der Familie teilen, ohne massive Einschränkungen im Beruf oder bei der Erziehung der Kinder zu befürchten.
Dieses Modell hat für beide Seiten Vorteile: für die Familie und deren ausgeglichenes Familienleben und für die Arbeitgeberseite, weil die Kinderpause auf beiden Seiten nicht so lange andauert, dass sich die beruflichen - und auch finanziellen - Möglichkeiten der Eltern verschlechtern. Zudem führt die Ermöglichung des partnerschaftlichen Modells zu positiven Folgen für die Zufriedenheit, Leistungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Motivation der Väter wie Mütter. Väter wie Mütter, denen die Balance zwischen Beruf und Familie gelingt, die also auf beides nicht verzichten wollen und sich gegenseitig unterstützen, sind zufriedener.
Eine Personalpolitik, die auch die Männer in ihre familienbewusste Personalpolitik mit einbezieht, wird wesentlich dazu beitragen, dass Paare, die sich sowohl beruflichen Erfolg als auch Familie wünschen, diesen Weg in Zukunft mit geringeren Schwierigkeiten einschlagen können.
Wir von der Stadtverwaltung Ulm möchten Sie dabei unterstützen.
Wir von der Stadtverwaltung Ulm möchten Sie dabei unterstützen.
Hier finden Sie weitere Lesetipps rund ums Thema:

