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Tagespflege duch Tagesmutter
Eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung ist die Betreuung durch eine Tagesmutter. Tagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags in einer anderen Familie oder auch in der Wohnung seiner Eltern durch eine Tagesmutter betreut wird. Das Kind wird damit in einem familiären Rahmen betreut, die Betreuungszeiten sind flexibel.
Tipp: Bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegestelle helfen die Jugendämter oder Tagesmüttervereine. Sie vermitteln geeignete Tagesmütter und bieten auch nach der erfolgten Vermittlung sowohl den Eltern als auch der Tagesmutter Beratung und Begleitung an.
Der Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.V. hat mit finanzieller Unterstützung des Landes ein nahezu flächendeckendes Netz von örtlichen oder auf Kreisebene tätigen Tagesmüttervereinen aufgebaut. Deren Aufgabe ist es, in Kooperation mit dem Jugendamt Tagespflegestellen zu vermitteln und Tagesmütter für ihre Aufgabe zu qualifizieren und fortzubilden.
Das Land gewährt für die Altersvorsorge der Tagesmütter einen Zuschuss in Höhe von höchstens EUR 32 monatlich, wenn sich das Jugendamt oder die Familie des betreuten Kindes mit einem mindestens gleich hohen Betrag beteiligen.
Die früheren Landeswohlfahrtsverbände (Landesjugendämter) - jetzt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (Landesjugendamt) sowie der Landkreistag Baden-Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg haben gemeinsam Empfehlungen zum Aufwandsersatz für Kinder in Tagespflege herausgegeben.
Diese Empfehlungen gelten für Tagespflegepersonen, denen Aufwandsersatz nach dem Sozialgesetzbuch (§ 23 Abs. 3 SGB VIII) gewährt wird.
Seit 1. Januar 2004 beträgt der pauschalierte monatliche Aufwandsersatz bei einer Tagespflege
| Stufe | tägliche Betreuungszeit in Stunden |
monatlicher Aufwandsersatz in Euro |
| 1 | 1 bis unter 2 | 127 |
| 2 | 2 bis unter 4 | 178 |
| 3 | 4 bis unter 6 | 293 |
| 4 | 6 bis unter 8 | 367 |
| 5 | 8 und mehr | 433 |

