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Zuschüsse an soziale Einrichtungen
Im Rahmen der Richtlinien der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen können Zuschüsse an Vereine oder Gruppen gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese die Stadt Ulm bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im sozialen Bereich unterstützen oder vertreten.
Dazu hat der Gemeinderat der Stadt Ulm Richtlinien verabschiedet, die Sie als Dokument herunterladen können.
Dazu hat der Gemeinderat der Stadt Ulm Richtlinien verabschiedet, die Sie als Dokument herunterladen können.
Hier finden Sie die Formulare für die Antragsstellung sowie den Verwendungsnachweis (nach erfolgter Bewilligung) zum Download bereitgestellt.
Ihr/e Ansprechpartner/in
Ansprechpartnerin für die Bewilligung von Zuwendungen im sozialen Bereich
Frau Heinkel
Telefon: 0731 161-5112

