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Inhalt:
Wohngeld
| Zuständig |
|
|---|---|
| Anschrift | Münchner Straße 2 89073 Ulm |
| Telefon | 0731/161-6070 |
| Fax | 0731/161-1630 |
| So erreichen Sie uns |
Haltestelle Willy-Brandt-Platz Linien: 1, 4, 7, 46, 49, 59, 79 Stadtplan |
Öffnungszeiten
| Montag bis Freitag: | 8 bis 12 Uhr |
Was ist Wohngeld?
Das Wohngeld dient der finanziellen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Wer kann Wohngeld erhalten?
- Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss
Besteht ein Rechtsanspruch?
Berechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, abhängig von:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Voraussetzungen / Einkommensgrenzen
Die nachstehende Übersicht zeigt die sich nach der jeweiligen Haushaltsgröße ergebende monatliche Einkommensgrenze, bei deren Überschreitung - unabhängig von der Höhe der Miete oder Belastung - kein Wohngeldanspruch mehr besteht.
| Zahl der Haushaltsmitglieder | Grenze für das monatliche Einkommen |
| 1 | 810 EUR |
| 2 | 1.120 EUR |
| 3 | 1.380 EUR |
| 4 | 1.810 EUR |
| 5 | 2.080 EUR |
| 6 | 2.340 EUR |
Das Einkommen setzt sich aus dem Jahresbruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Mitglieder zusammen. Es wird in einem im Wohngeldgesetz näher bestimmten Verfahren ermittelt und entspricht annähernd dem Nettoeinkommen. Im Einzelfall kann die für den jeweiligen Haushalt maßgebliche Einkommensgrenze erfragt werden.
Es ergeben sich niedrigere Einkommensgrenzen, wenn die zu berücksichtigende Miete oder Belastung unter den Werten bestimmter Höchstbeträge liegt.
Empfänger bestimmter Sozialleistungen (sog. Transferleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Deren angemessene Unterkunftskosten werden im Rahmen der jeweiligen Sozialleistung berücksichtigt, so dass sich der Ausschluss von Wohngeld nicht nachteilig auswirkt.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Erforderliche Unterlagen
Es ist ein förmlicher Antrag erforderlich. Gleichzeitig müssen die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden.
Zuletzt geändert am: 26.08.2010

