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Gräber auf Ulmer Friedhöfen
Grabarten
Reihengrab
Wahlgrab
... zu Fragen des Friedhofs- und Bestattungswesens auf den Ulmer Friedhöfen, Einräumung und Verlängerung von Grabnutzungsrechten, Festlegung von Bestattungsterminen, Entgegennahme von Bestattungsmeldungen der Bestattungsunternehmen, Veranlassung von Feuerbestattungen im Krematorium der Stadt Ulm, Termine für Trauerfeiern, Erd- und Feuerbestattungen, Grabmalgenehmigungen.
Es stehen Reihen- und Wahlgräber für die Erdbestattung und für die Urnenbeisetzung zur Verfügung.
Reihengrab
Für die Erdbestattung und für Urnenbeisetzung wird für die Dauer der Ruhezeit (Erwachsene 18 Jahre, Kinder je nach Alter zwischen 6 und 15 Jahren) überlassen. Nach Ablauf der Ruhezeit wird das Grab abgeräumt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Wahlgrab
(Familien- oder Kaufgrab) für Erdbestattung und für Urnenbeisetzung wird in der Regel auf 30 Jahre überlassen und kann nach Zeitablauf verlängert werden. Eine solche Grabstelle kann mehrfach belegt werden. Das Erdbestattungs-Wahlgrab kann doppelttief, also mit 2 Toten und nach Ablauf der Ruhezeit bei gleichzeitiger Verlängerung der Grabnutzungsdauer erneut belegt werden.
Urnenwahlgrab
Im Urnenwahlgrab können mehrere Urnen innerhalb der Grabnutzungsdauer beigesetzt werden, d. h. die Grabnutzungsdauer muss mindestens mit der zu beachtenden Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Urne übereinstimmen.
UrnengemeinschaftsgrabEine Besonderheit ist das Urnengemeinschaftsgrab. Auf einer teilweise bepflanzten Rasenfläche werden anonyme Beisetzungen vorgenommen, d. h. kein Grabmal oder Blumenschmuck usw. darf dort aufgestellt werden.
Grabmale
Unsere Friedhöfe sind als Grünflächen gestaltet, in die sich auch die Grabmale einfügen sollen. Daher sind alle Natursteine in den für die einzelnen Grabfelder vorgesehenen Maßverhältnissen in handwerklicher Bearbeitung zugelassen. Ebenso zulässig sind Grabmale aus Holz, Schmiedeeisen und Gussmetalle. Sie können auf Ihrer Grabstelle entweder ein stehendes oder ein liegendes Grabmal anbringen lassen.
Bitte bedenken Sie, das Grabmal auf Ihrer Wahlgrabstelle sollte so beschaffen sein, dass ohne großen Kostenaufwand eventuell weitere Bestattungen oder Beisetzungen möglich sind. Vor Anfertigung eines Grabmales ist über einen zugelassenen Steinmetz - Betrieb die Genehmigung der Friedhofsverwaltung einzuholen.
Grabpflege
Mit der Übernahme einer Grabstätte wird die Verpflichtung übernommen, für die gesamte Laufzeit der Grabstätte für eine ordnungsgemäße Pflege zu sorgen. Ungepflegte und verwilderte Grabstätten verunzieren das Bild unserer Friedhöfe. Sollten Sie aus Altersgründen oder weil die nächsten Angehörigen nicht in Ulm wohnen, die Grabstelle nicht pflegen können, so können Sie die
Genossenschaft Württbg. Friedhofsgärtner eG
Neue Weinsteige 160
70180 Stuttgart
Neue Weinsteige 160
70180 Stuttgart
mit dieser Grabpflege betrauen.
Die in den Ulmer Friedhöfen tätigen Friedhofsgärtner arbeiten mit dieser Dauergrabpflegegesellschaft zusammen und geben Ihnen gerne Auskunft.
Auskünfte und Beratung ... zu Fragen des Friedhofs- und Bestattungswesens auf den Ulmer Friedhöfen, Einräumung und Verlängerung von Grabnutzungsrechten, Festlegung von Bestattungsterminen, Entgegennahme von Bestattungsmeldungen der Bestattungsunternehmen, Veranlassung von Feuerbestattungen im Krematorium der Stadt Ulm, Termine für Trauerfeiern, Erd- und Feuerbestattungen, Grabmalgenehmigungen.

