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Freiwilligendienste FSJ und BFD
1.Freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr
Freiwilligendienste, wie das freiwillige soziale Jahr, das freiwillige ökologische Jahr und das freiwillige kulturelle Jahr (im folgenden zusammenfassend als FSJ bezeichnet) werden von Personen im Alter von 16 bis 27 Jahren in der Regel zwischen der Schulzeit und der Ausbildung absolviert. In Einzelfällen ist ein FSJ auch nach einer Ausbildung, vor Beginn einer weiteren Ausbildungsphase,vor dem Berufseinstieg oder vor der Aufnahme eines Studiums möglich.
In Ulm gibt eine Vielzahl von FSJ Stellen, die von einer großen Anzahl an Trägern angeboten werden. Alle Träger in Baden-Württemberg haben sich zu einem Arbeitskreis zusammen getan.
In Ulm gibt eine Vielzahl von FSJ Stellen, die von einer großen Anzahl an Trägern angeboten werden. Alle Träger in Baden-Württemberg haben sich zu einem Arbeitskreis zusammen getan.
Weitere Informationen unter: www.fsj-baden-wuerttemberg.de.
Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. August oder am 1. September eines Jahres. Die Das FSJ wird ganztägig, als überwiegend praktische Hilfstätigkeit ausgeübt. Auch in der Stadtverwaltung Ulm gibt es FSJ STellen. Derzeit sind es 45 Einsatzstellen.
2 Stellen im Naturkundlichen Bildungszentrum
3 Stellen in der Schulsozialarbeit
4 Stellen in den Ulmer Jugendhäusern
1 Stelle am Bürgerzentrum Eselsberg
18 Stellen in den Ulmer Kindertagesstätten
3 Stellen Generationentreff
12 Stellen an der Bodelschwinghschule
2 Stellen beim Ulmer Theater
3 Stellen in der Schulsozialarbeit
4 Stellen in den Ulmer Jugendhäusern
1 Stelle am Bürgerzentrum Eselsberg
18 Stellen in den Ulmer Kindertagesstätten
3 Stellen Generationentreff
12 Stellen an der Bodelschwinghschule
2 Stellen beim Ulmer Theater
Für Seminare werden die FSJ-ler an 25 Tage freigestellt werden. Während der FSJ Zeit bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Die FSJ ler bei der Stadt Ulm erhalten insgesamt 350 Euro im Monat an Taschengeld, Wohn- und Essenszuschuss.
Die FSJ ler bei der Stadt Ulm erhalten insgesamt 350 Euro im Monat an Taschengeld, Wohn- und Essenszuschuss.
Die meisten FSJ Stellen der Stadt werden über den Internationalen Bund in Ulm verwaltet und auch vergeben. Wenn Sie Interesse an einem dieser Arbeitsgebiete haben wenden sie sich bitte an den Internationalen Bund
Die Plätze in der Bodelschwinghschule werden von dort direkt vergeben. Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bodelschwinghschule Bodelschwinghschule
Die Plätze im Ulmer Theater werden über Nele Neitzke, Theater Ulm, 0731/161-4411; N.Neitzke@ulm.de
2. Bundesfreiwilligendienst
Seit dem 1.7.2011 ist der Zividleinst ausgesetzt. An dessen Stelle tritt der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Dieser kann jetzt auch von Frauen und von Menschen über 27 Jahre ausgeführt werden. Bei der STadt Ulm gibt es derzeit 13 BFD Stellen:
7 Stellen bei der Bodelschwingschule
4 Stellen in den städtsichen Jugendhäusern
2 Stellen im Generationentreff
4 Stellen in den städtsichen Jugendhäusern
2 Stellen im Generationentreff
Die Stellen werden direkt vergeben. Bitte wenden Sie sich im Falle der Bodelschwinghschule direkt über deren Homepage an die Schule.
Für die Ulmer Jugendhäuser wenden Sie sich bitte an. Jürgen Hayer, 161-5322, J.Hayer@ulm.de
Die Stellen im Generationentreff werden über Claudius Faul, 161-5151, C.Faul@ulm.de, vergeben.
3. Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG)
Der FdAG bei der Stadtverwaltung Ulm bietet Menschen aller Altergruppen die Möglichkeit innerhalb der Stadtverwaltung bürgerschafltich engagiert tätig zu sein.
Der FdAG bei der Stadtverwaltung Ulm bietet Menschen aller Altergruppen die Möglichkeit innerhalb der Stadtverwaltung bürgerschafltich engagiert tätig zu sein.
Derzeit gibt es
3 Stellen bei den Ulmer Jugendhäusern,
1 Stelle beim Bürgertreff Böfingen,
2 Stellen im Ulmer Archiv
3 Stellen im Altenpflegeheim Wiblingen
3 Stellen bei den Ulmer Jugendhäusern,
1 Stelle beim Bürgertreff Böfingen,
2 Stellen im Ulmer Archiv
3 Stellen im Altenpflegeheim Wiblingen
Der Einsatz der Engagierten erfolgt über eine Laufzeit von sechs Monaten bei einem wöchentlichen Engagement von acht Stunden.
Die Form der Anerkennung des Engagements ist klar geregelt, das heißt die rechtliche Absicherung und die fachliche Qualifizierung inklusive der Würdigung des Engagements sind sichergestellt. Festgelegt ist außerdem, dass die Ehrenamtlichen mit der Ehrenamtspauschale in Höhe von 500 Euro gemäß § 26a EStG für den gesamten Zeitraum entschädigt werden. Daneben erhalten die Freiwilligen eine Qualifizierung im Umfang von 30 Stunden pro Halbjahr. Es wird davon ausgegangen, dass etwa die Hälfte der Zeit auf die Qualifizierung vor Ort entfällt, die restlichen Stunden können die Engagierten am städtischen Fortbildungsprogramm teilnehmen. Die Ehrenamtlichen sind zudem haftpflichtversichert und in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Die Form der Anerkennung des Engagements ist klar geregelt, das heißt die rechtliche Absicherung und die fachliche Qualifizierung inklusive der Würdigung des Engagements sind sichergestellt. Festgelegt ist außerdem, dass die Ehrenamtlichen mit der Ehrenamtspauschale in Höhe von 500 Euro gemäß § 26a EStG für den gesamten Zeitraum entschädigt werden. Daneben erhalten die Freiwilligen eine Qualifizierung im Umfang von 30 Stunden pro Halbjahr. Es wird davon ausgegangen, dass etwa die Hälfte der Zeit auf die Qualifizierung vor Ort entfällt, die restlichen Stunden können die Engagierten am städtischen Fortbildungsprogramm teilnehmen. Die Ehrenamtlichen sind zudem haftpflichtversichert und in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Weitere Informationen erhalten Sie über Markus Kienle, 161-5113, M.Kienle@ulm.de

