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Zusätzliche Betreuungsleistungen
Für Personen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, können zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b Sozialgesetzbuch Elftes Buch in Anspruch genommen werden, wenn im häuslichen Bereich gepflegt wird. Sie betragen 100,00 EUR bzw. 200,00 EUR (erhöht) monatlich.
Zusätzliche Betreuungsleistungen können zusätzlich zur Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

