Kopfnavigation:
Sie sind hier:
Blindenhilfe
Leistungen
Landesblindenhilfe nach dem Landesblindenhilfegesetz Baden-Württemberg erhalten Personen,
- die auf beiden Augen vollständig erblindet sind oder
- deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als ein 1/50 beträgt oder
- bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleichzuachtende, nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen.
Die Voraussetzungen müssen im Rahmen des Antrags durch ein augenfachärztliches Gutachten bzw. durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal "BL" vom Antragsteller nachgewiesen werden.
Landesblindenhilfe wird einkommens- und vermögensunabhängig zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt.
Landesblindenhilfe wird einkommens- und vermögensunabhängig zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt.
Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten Personen,
- die auf beiden Augen vollständig erblindet sind oder
- deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein 1/50 beträgt oder
- bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleichzuachtende, nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen.
Die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, die aufstockend neben der Landesblindenhilfe gewährt werden kann, ist jedoch einkommens- und vermögensabhängig.
Zuständige Stelle
Stadt Ulm
Fachbereich Bildung und Soziales
Abteilung Ältere, Behinderte und Integration
Sachgebiet Behindertenhilfe
Olgastraße 152
89073 Ulm
Tel. 0731/161-5262
Fax 0731/161-1697
abi@ulm.de
Fachbereich Bildung und Soziales
Abteilung Ältere, Behinderte und Integration
Sachgebiet Behindertenhilfe
Olgastraße 152
89073 Ulm
Tel. 0731/161-5262
Fax 0731/161-1697
abi@ulm.de
Sehbehindertenselbsthilfe für Menschen mit Netzhautdegenerationen Pro Retina e.V.
Susanne Wachter
Tel. 0711/605128
Tel. 0711/605128
Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
Frau Blessing-Glenk
Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
Fritz-Elsas-Straße 38
70174 Stuttgart
Tel. 0711/21060-0
Fax: 0711/21060-99
sozab@bsv-wuerttemberg.de
www.bsv-wuerttemberg.de
Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
Fritz-Elsas-Straße 38
70174 Stuttgart
Tel. 0711/21060-0
Fax: 0711/21060-99
sozab@bsv-wuerttemberg.de
www.bsv-wuerttemberg.de
Ulmer Gruppe des Blinden- und Sehbehindertenverbandes
Leo Erdler
Blinden- und Sehbehindertenverband
Silcherstr. 40
89568 Hermaringen
Tel. 07322/8226
Leo Erdler
Blinden- und Sehbehindertenverband
Silcherstr. 40
89568 Hermaringen
Tel. 07322/8226
Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e.V.
Hier können sämtliche Bücher, die in Blindenschrift in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ausleihbar erhältlich sind, nach verschiedenen Kriterien abgefragt werden. Seit dem 01.01.2010 können Bücher auf Tonträgern nur im sogenannten DAISY-Format entliehen werden.
Allgemeine Informationen
Zahlreiche Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen, beispielsweise Hörbüchereien, Postleitzahlen, Blindenverbände finden Sie auch unter www.pinnwand-online.de.
Stadt zum Anfassen
Zwei Modelle zum Ertasten der Stadt Ulm für Blinde und Sehbehinderte stehen im Stadthaus Ulm.
Stadt zum Anfassen
Stadt zum Anfassen

