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Überarbeitete Förderrichtlinie für den Einsatz von Energiesparmaßnahmen tritt in Kraft
© Stadt Ulm
Die Förderrichtlinie der Stadt Ulm wurde im Jahr 1991 ins Leben gerufen und hatte zu diesem Zeitpunkt eine Vorreiterrolle zur Förderung von Energiesparmaßnahmen an Gebäuden, bei der rationellen Energieanwendung und dem Einsatz erneuerbarer Energien. In der Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 22. Mai 2012 wurde die Richtlinie in ihrer überarbeiteten Form beschlossen.
Notwendig geworden war die Anpassung einerseits dadurch, dass die Bundesprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sich in der Öffentlichkeit durchgesetzt und eine Breitenförderung angestoßen haben und andererseits aufgrund der Entlastung des Förderprogramms durch die Einstellung der Photovoltaikförderung zum 31.12.2010.
Das städtische Förderprogramm kann sich damit aus der Breitenförderung weiter zurückziehen und eine neue Vorreiterrolle einnehmen, indem es Technologien und zukunftsträchtige Bauweisen fördert, die durch andere Programme bisher nicht in ausreichendem Maße gefördert werden. Diesen Innovationen gilt es mit Hilfe der Richtlinie zur Markteinführung zu verhelfen.
Die neuen Schwerpunkte gliedern sich in die drei Bereiche:
Die neuen Schwerpunkte gliedern sich in die drei Bereiche:
- Passivhäuser und Netto-Nullenergiehäuser, letztere werden im Ein- und Zweifamilienhaus bis maximal 10.000 € gefördert
- Innovative Technologien im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung und der Wärmeversorgung aus dem Rücklauf von Fernwärme (Low-Ex-Anschluss)
- Innovative Technologie der Solarbranche: gebäudeintegrierte Photovoltaik
Nach wie vor steht das Förderprogramm in engem Zusammenhang mit den oben genannten Bundesprogrammen und fördert Programme zur rationellen Energieanwendung zu den zuletzt gültigen Förderbedingungen, wenn sie durch die BAFA oder KfW beendet werden bzw. keine Mittel abgegeben werden können. Dieses dient der Qualitätssicherung und Professionalisierung neuer Entwicklungen.
Nachfolgend können die Förderrichtlinien sowie der Antragsvordruck abgerufen und ausgedruckt werden.
Außerdem gibt die Datei "Förderprogramm_Erläuterungen" nähere Informationen zu den einzelnen Maßnahmenfeldern.
Außerdem gibt die Datei "Förderprogramm_Erläuterungen" nähere Informationen zu den einzelnen Maßnahmenfeldern.
Die benötigten Unterlagen sind an die Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht, Münchner Str. 2, 89073 Ulm, zu richten.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen
Herr Popp, Tel. 0731/ 161-6082, Email:f.popp@ulm.de und
Frau Vogler, Tel. 0731/ 161-6103, Email:u.vogler@ulm.de vormittags zur Verfügung.
Herr Popp, Tel. 0731/ 161-6082, Email:f.popp@ulm.de und
Frau Vogler, Tel. 0731/ 161-6103, Email:u.vogler@ulm.de vormittags zur Verfügung.

