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Baugruppen in Ulm
Eine Baugemeinschaft ist eine Gruppe von mehreren Bauwilligen, die gemeinsam ein Haus oder eine Häuserzeile bauen und dabei ihre individuellen Vorstellungen von Wohnen verwirklichen wollen.
Neben der Baukostenreduzierung und der aktiven Beteiligung an Planung und Umsetzung, liegt ein weiterer Vorzug im frühen Kennenlernen der künftigen Nachbarn.
Neben der Baukostenreduzierung und der aktiven Beteiligung an Planung und Umsetzung, liegt ein weiterer Vorzug im frühen Kennenlernen der künftigen Nachbarn.
Wie findet und organisiert sich eine Baugemeinschaft?
Gründungsphase:
Im Idealfall bildet sich die Baugemeinschaft aus dem Wunsch des gemeinsamen Wohnens mit Bekannten und/oder Gleichgesinnten.
Konsolidierungsphase:
Die Interessensgemeinschaft kann sich im weiteren Verfahren als freie Baugemeinschaft selbst präsentieren oder als betreute Baugemeinschaft einen erfahrenen Berater beauftragen, die Gruppe nach außen zu repräsentieren.
In der Praxis hat es sich für Baugemeinschaften bewährt, sich in einer passenden Rechtsform zu organisieren. Nicht zuletzt signalisiert eine entsprechende Rechtsform ein geschlossenes Auftreten nach außen und eine gewisse Vebindlichkeit gegenüber Gesprächspartnern.
Wie findet sich ein geeignetes Grundstück?
Vormerkung bei der Stadt Ulm
In den neuen Wohnbaugebieten der Stadt Ulm werden geeignete Flächen für Baugemeinschaften reserviert.
Interessenten können sich auf einer Vormerkliste bei der Stadt Ulm eintragen lassen.
Wie geht es weiter?
Planungsphase:
Nachdem sich die Baugemeinschaft ein Grundstück gesichert hat und ein geeignetes Architekturbüro beauftragt wurde, wird die Planung des Bauvorhabens in enger Kooperation von Architekt und Baugemeinschaft konkretisiert. In dieser Phase sind vielerlei rechtliche Vereinbarungen zu treffen, die Finanzierung sicherzustellen und der Grunderwerb zu tätigen. Das weitere Hinzuziehen von Fachleuten (Rechts- und Finazierungsberatung) ist empfehlenswert.
Bauphase:
Mit Umsetzung der Planung sollten auch alle räumlichen und finanziellen Zuordnungen der privaten- und gemeinschaftlichen Flächen konkretisiert und rechtlich fixiert werden. Zumindest bei Mehrfamilienhäusern ist der Teilungsvertrag und der entsprechende Eintrag ins Grundbuch Voraussetzung für die Bildung einer Eigentümergemeinschaft nach Wohnungseigentumsgesetz.
Weitere Informationen zum Bauen in Baugemeinschaften: z.B.

