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Bewohnerparkausweis

Karte der Bewohnerparkgebiete mit Logo der Stadt Ulm und Text Bewohnerparken in Ulm

In manchen Wohngebieten ist das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz, jedoch werden durch dieses System Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.

Einen Bewohnerparkausweis können Sie entweder online über service-bw beantragen oder persönlich bei der Servicestelle Verkehr. Anträge per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

Antragstellung vor Ort:

Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig! Besuchen Sie uns während unserer Öffnungszeiten und denken Sie daran, die erforderlichen Unterlagen für Ihr Anliegen bereit zu haben.
Die Zahlung und die Ausstellung des Parkausweises kann direkt vor Ort durchgeführt werden.

Weitere Informationen zu Kosten, Fristen, Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen finden Sie hier: Bewohnerparkausweis beantragen

Antragstellung online:

Die online Antragstellung erfolgt über service-bw. Sie benötigen ein kostenloses Nutzerkonto und eine Möglichkeit, den Antrag online zu bezahlen. Akzeptiert werden Zahlungen mit giropay, Kreditkarte und PayPal. Der Parkausweis wird anschließend per Post an Sie verschickt. Bitte beachten Sie, dass die Auslieferung aktuell bis zu 5 Werktage dauern kann.

Den Link zur Onlineantragsstellung und weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier: Bewohnerparkausweis beantragen


Benötigen Sie einen Handwerkerparkausweis oder einen Schwerbehindertenparkausweis? Entsprechende Informationen dazu finden Sie auf folgenden Seiten:

In Ulm gibt es verschiedene Bereiche mit Bewohnerparkrecht. Die Zuteilung richtet sich nach dem Hauptwohnsitz. Die Einteilung der Zonen können folgenden Karten entnommen werden:

Karte der Bewohnerparkbereiche in Ulm (3,30 MB, pdf)

Karte der Bewohnerparkbereiche in der Innenstadt (1,12 MB, pdf)

Karte Bewohnerparkbereich A (1,04 MB, pdf)

Karte Bewohnerparkbereich B (1,09 MB, pdf)

Karte Bewohnerparkbereich C (1,19 MB, pdf)

Was bedeutet Mischparken?

Fahrzeuge dürfen in den Zonen A, B und C mit dem jeweiligen Bewohnerparkausweis werktags über den ganzen Tag hinweg und ohne Höchstparkdauer parken. Ohne Bewohnerparkausweis darf werktags von 9 - 22 Uhr mit einem Parkschein für die Höchstparkdauer von 2 Stunden geparkt werden. Außerhalb der Bewirtschaftungszeiten ist das Parken in den Mischparkbereichen für alle frei.