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Kompensationsverzeichnis / Ökokonto

Baumanpflanzungen

Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) für Eingriffe in Natur und Landschaft in einem Kompensationsverzeichnis erfasst werden. Aufgabe und Ziel des Verzeichnisses ist es, die Umsetzung der Kompensation leichter überprüfen zu können und eine Doppelbelegung auszuschließen. Hier können Sie das Kompensationsverzeichnis der Stadt Ulm einsehen.

Bei entsprechenden geplanten Eingriffen muss eine umfassende Bilanzierung nach der Bewertungsregelung Anlage 2 (zu § 8) der Ökokonto-Verordnung erstellt werden. Eine entsprechende Bilanzierung nach Ökopunkten ist zusammen mit der Planunterlage dem Bauantrag beizufügen. Dabei sind Biotoptypen sowie Boden/Grundwasser zu berücksichtigen.

In das Kompensationsverzeichnis|Abteilung Ökokonto können auch vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgenommen werden. Diese können auf Vorrat eingestellt werden. Hier finden Sie das naturschutzrechtliche Ökokonto der Stadt Ulm. Sobald Ökokonto-Maßnahmen anerkannt werden, finden Sie diese dort.