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Stadt Ulm
Rathaus
Marktplatz 1
89073 Ulm

Zentrale Informationsstelle
Telefon: +49 (0)731 161-0
Fax: +49 (0)731 161-1613
E-Mail: info@ulm.de

Die Stadt Ulm ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Oberbürgermeister Martin Ansbacher.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 1470 39924

Bankverbindung:
Sparkasse Ulm (BLZ 630 500 00), Konto 100072
IBAN: DE 27 6305 0000 0000 1000 72
SWIFT-BIC: SOLADES1ULM
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE41ULM00000033860

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen

Online Streitbeilegung gemäß Art 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) finden Sie hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation sowie Pressestelle Telefon: +49 (0)731 161-1149, -1140, -1042 E-Mail: zoa@ulm.de

Für die sachliche Richtigkeit der einzelnen Themen, Beschreibungen der Dienstleistungen und Stammdaten zu Organisationseinheiten sind die jeweils genannten Abteilungen und Sachgebiete verantwortlich.

Systemadministration
Zentrale Steuerung und Dienste - IT
Neue Straße 60
89073 Ulm
Telefon: +49 (0)731 161-0
E-Mail: zsdit@ulm.de

Technische Umsetzung:
mmmake GmbH
Großgartacher Straße 61
74080 Heilbronn
https://mmmake.com

Design:
Cortex Media GmbH
Karlstraße 22
89073 Ulm
https://cortex-media.de/

Die Stadt Ulm achtet darauf, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Texte oder Grafiken zu beachten, selbst erstellte Texte oder Grafiken zu nutzen oder auf lizenzfreies Material zurückzugreifen. Sie verwendet auf ihrer Website unter anderem Fotos der Bilddatenbank www.pixelio.de.

Sämtliche Inhalte der Web-Seiten der Stadt Ulm (Texte, Bilder, Grafiken, Gestaltung/Layout sowie Schriftzüge und Logos) sind urheberrechtlich geschützt. Die Seiten dürfen ausschließlich zum privaten Gebrauch vervielfältigt und Vervielfältigungen ohne Genehmigung nicht verbreitet werden. Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden.

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Die Stadt Ulm (Marktplatz 1, 89073 Ulm) nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich streng an alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier auf unserer Website beim Thema Datenschutz.

Die Stadt Ulm bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Nach § 3a des Elektronik-Anpassungsgesetzes ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Die Stadt Ulm eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation.

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: info@ulm.de. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Organisationseinheiten, Einrichtungen und Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Die Stadt Ulm kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, die Briefpost zu verwenden.

Leider kann die Stadt Ulm aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit auch noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Ulm und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten.

Rechnungen elektronisch über den E-Rechnungseingang übermitteln

Wenn Ihr Unternehmen Leistungen für die Stadt Ulm erbringt, können Sie Ihre Rechnungen elektronisch über den Zentralen E-Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) einreichen. Das betrifft Rechnungen an alle Abteilungen der Stadtverwaltung Ulm. Der E-Rechnungseingang kann über den folgenden Link erreicht werden:

https://service-bw.de/erechnung

Wenn Sie eine E-Rechnung an die Stadt Ulm richten wollen, ist die folgende Leitweg-ID zwingend anzugeben:

08421000-A3943-20

Über die Leitweg-ID erfolgt die eindeutige Zuordnung einer E-Rechnung zur Stadt Ulm als Rechnungsempfänger. Bitte geben Sie deshalb bei jeder Rechnungsstellung diesen 20-stelligen, sprechenden Schlüssel an.

Was ist eine elektronische Rechnung?

Eine elektronische Rechnung - das ist nicht einfach nur das Abbild einer Papierrechnung, beispielsweise als PDF. Elektronische Rechnungen müssen

  • maschinenlesbar sein und
  • in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht; (als XML-Dokument, Bilddatei reicht nicht, PDF-Dokument nur,wenn es die Spezifikation ZUGFeRD 2.0 erfüllt).

Der ZRE nimmt elektronische Rechnungen im Standard XRechnung und in anderen Formaten, die den Anforderungen der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entsprechen, entgegen. Der Standard XRechnung wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben.
Weitere Fragen rund um die E-Rechnung finden Sie in den FAQ.

Verfahrensablauf

Folgende Übertragungskanäle können Sie für das Einreichen der elektronischen Rechnung nutzen:

Ihre Rechnung gilt als beim Rechnungsempfänger zugestellt, wenn sie erfolgreich bei der ZRE eingegangen ist.

Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig:

  • PDF-Dokumente
  • Bilder (PNG, JPG)
  • Textdateien (CSV)
  • Excel-Tabellendokumente (XLSX)
  • OpenDocument-Tabellendokumente (ODS)

Rechnungsbegründende Unterlagen können Sie als Anlage in die Rechnung einbetten oder von ihr referenzieren. Für die Referenzen auf rechnungsbegründende Unterlagen werden die Protokolle HTTP und HTTPS unterstützt.
Andere Formate sind im Vorfeld ihrer Verwendung mit dem Rechnungsempfänger abzustimmen.
Rechnungen dürfen einschließlich der rechnungsbegründenden Unterlagen einen Maximalumfang von 15 MB nicht überschreiten und maximal 100 rechnungsbegründende Unterlagen aufweisen.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen im Originalformat elektronisch aufbewahren müssen.

Rechtsgrundlagen
EU-Richtlinie 2014/55/EU
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014L0055&from=DE
Aufgrund der EU-Richtlinie 2014/45/EU sind Unternehmer ab April 2020 berechtigt, für alle oberschwelligen Vergaben (EU-weite Ausschreibungsverfahren) Rechnungen elektronisch einzureichen.

§ 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung)
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=EGovG+BW+%C2%A7+4a&psml=bsbawueprod.psml&max=true

E-Rechnungs-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (ERechVOBW)
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=VB-BW-GBl2020101-1&psml=bsbawueprod.psml&max=true


Weitere Informationen
• Standard XRechnung: https://www.xoev.de/de/xrechnung
• Leitweg-ID: https://www.xoev.de/de/xrechnung#LID


FAQ

Was ist eine elektronische Rechnung?

Im Sinne der EU-Richtlinie handelt es sich bei der E-Rechnung um einen strukturierten Datensatz (in den bei Bedarf rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden können). Eine bildhafte Darstellung der Rechnung (beispielsweise als PDF) entspricht nicht den Anforderungen der Europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Das bedeutet, dass der strukturierte Datensatz das Rechnungsoriginal ist.

Welcher Rechnungsstandard ist anzuwenden?

Der ZRE nimmt elektronische Rechnungen im Standard XRechnung und in anderen Formaten, die den Anforderungen der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entsprechen, entgegen. Der Standard XRechnung wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben.

Ab welchem Rechnungswert kann eine elektronische Rechnung gestellt werden?

Elektronische Rechnungen können unabhängig vom Rechnungswert an die Stadt Ulm gestellt werden.

Was ist eine Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an den Rechnungsempfänger. Diese ist bei der Übermittlung einer E-Rechnung zwingend anzugeben.

Wer ist für die Erstellung der Leitweg-ID verantwortlich?

Für die Stadt Ulm wird die Leitweg-ID zentral von der Abteilung ZSD/T (Zentrale Steuerung und Dienste / Team IT) zur Verfügung gestellt.

Ab wann gilt die elektronische Rechnung als eingegangen?

Die elektronische Rechnung gilt als eingegangen, sobald sie erfolgreich an den Zentralen E-Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) übermittelt wurde.